JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Saarland > Verkündungsdatum > 03 / 2001
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| Rechtsgebiete: | TVG, MTV, BetrVG, ZPO, ArbGG |
| Leitsatz: | 1. § 13 Abs. 4 MTV saarl. Einzelhandel enthält keine abschließende Umrechnungsregelung für den Urlaubsanspruchsumfang bei nach Kalenderwochen wechselndem Arbeitsaufkommen. 2. § 13 Abs. 4 MTV saarl. Einzelhandel gewährt auch bei wechselndem Einsatz an 4 bzw. 5 Arbeitstagen pro Woche im Rahmen der im Einzelhandel üblichen Öffnungszeiten an 6 Werktagen für vollzeitig beschäftigte Arbeitnehmer in seiner höchsten geregelten Altersstufe maximal 6 Wochen Urlaub pro Kalenderjahr. |
| Volltext: LAG-SAARLAND - Urteil, 2 Sa 18/2000 | |
| Rechtsgebiete: | ZUrlG, MTL II, SchwbeschG, SchwbG 1986, BUrlG, BGB, ZPO, ArbGG |
| Leitsatz: | Durch die Änderung vom 25.5.1996 der Urlaubsverordnung für saarl. Beamte und Richter wurde das ZurlG für Arbeitnehmer der Privatwirtschaft nicht verfassungswidrig. Die Arbeitgeber der Privatwirtschaft haben keinen Freistellungsanspruch auf Zusatzurlaubsgewährung für Leichtbehinderte, weil für den öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber diese Verpflichtung durch eine Änderung der Urlaubsverordnung, auf die Tarifverträge dynamisch verweisen, gegenüber Angestellten entfallen ist. Ob auch den Angestellten des öffentlichen Dienstes im Saarland aufgrund von Artikel 3 GG weiterhin ein Anspruch auf Zusatzurlaub - nach der Gesetzesänderung zum 1.1.2000 zumindest unter dem Aspekt der Besitzstandswahrung - zuzubilligen ist, bleibt offen. Der Zusatzurlaub für Leichtbehinderte beträgt bei einer 5-Tage-Woche jährlich nicht 3, sondern 2,5 Arbeitstage. Für die abgelaufenen Kalenderjahre steht dem Arbeitnehmer u.U. ein Ersatzurlaubsanspruch unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes durch Naturalherstellung zu. |
| Volltext: LAG-SAARLAND - Urteil, 1 Sa 131/99 | |