JuraForum.de > Urteile > LAG-SAARLAND > Urteil vom 19.09.2001, Aktenzeichen: 2 Sa 32/01
| Leitsatz: | 1.) Es ist Aufgabe des die Höhergruppierung begehrenden Verwaltungsangestellten, seine ihm übertragenen Tätigkeiten zu Arbeitsvorgängen zusammenzufassen und den jeweiligen zeitlichen Anteil an der Gesamtarbeitszeit konkret zu bezeichnen, damit ein Subsumieren unter die Tätigkeitsmerkmale der jetzigen Vergütungsgruppe ebenso möglich wird wie auch die Überprüfung des Vorliegens der Heraushebungsmerkmale der angestrebten Vergütungsgruppe. 2.) Der Angestellte kann sich nicht darauf berufen, die Gemeinde habe keine Arbeitsplatzbeschreibung erstellt, um so eine Erleichterung in der Darlegungslast zu erhalten. |
| Rechtsgebiete: | TVG, BAT, ZPO, ArbGG |
| Vorschriften: | TVG § 3 Abs. 1, TVG § 4 Abs. 1, BAT § 22, BAT § 22 Abs. 2, BAT § 22 Abs. 1 S. 2, BAT § 22 Abs. 2 S. 2, ZPO § 97 Abs. 1, ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1, |
| Verfahrensgang: | ArbG Saarbrücken 6c Ca 208/99 vom 15.11.2000 |
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