JuraForum.de > Urteile > LAG-SAARLAND > Urteil vom 08.08.2001, Aktenzeichen: 2 Sa 10/01
| Leitsatz: | 1. Die zu Vertretungszwecken erfolgte Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten einer höheren Vergütungsgruppe des BAT verliert nicht dadurch ihren Charakter als vorübergehende Übertragung, dass der Angestellte nach Wiedergenesung des zu vertretenden Kollegen weiter an der ihm übertragenen Baumaßnahme eingesetzt bleibt. 2. Die Möglichkeit des gutgläubigen Anwachsens höherwertiger Tätigkeiten kann ausgeschlossen sein, wenn der unmittelbare Dienstvorgesetzte durch den Amtsleiter angewiesen wird, auf vergütungsgruppengerechte Aufgabenzuweisung des namentlich genannten Angestellten zu achten. |
| Rechtsgebiete: | TVG, BAT, ArbGG |
| Vorschriften: | TVG § 3 Abs. 1, TVG § 4 Abs. 1, BAT § 22, BAT § 24, BAT § 22 Abs. 2, BAT § 23 Abs. 1, BAT § 24 Abs. 2, BAT § 22 Abs. 1 S. 2, ArbGG § 72 Abs. 2, ArbGG § 72 a Abs. 1, ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1, |
| Verfahrensgang: | ArbG Saarbrücken 6b Ca 54/00 vom 19.09.2000 |
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