JuraForum.de > Urteile > LAG-SAARLAND > Beschluss vom 08.09.2006, Aktenzeichen: 2 Ta 26/06
| Leitsatz: | Wird in einem Prozessvergleich lediglich vereinbart, dass sich der Arbeitgeber verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung zu erstellen, so ist diese Vereinbarung in dem Vergleich nicht hinreichend bestimmt und damit nicht vollstreckungsfähig, wenn sich aus dem Inhalt des Vergleichs nicht auch ergibt, auf der Grundlage welchen Lohnbetrages die Abrechnung zu erstellen ist. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 570 Abs. 3, ZPO § 774 Ziff. 4, ZPO § 887, ZPO § 888, |
| Verfahrensgang: | ArbG Neunkirchen 4 Ca 129/06 vom 22.06.2006 |
| Rechtskraft: | ja |
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