JuraForum.de > Urteile > LAG-RHEINLAND-PFALZ > Urteil vom 16.11.2002, Aktenzeichen: 4 Sa 1081/00
| Leitsatz: | Bei wörtlicher Anwendung von § 17 Abs.2 und 13 Abs.3 TBAng aöS ergibt sich ein Wertungswiderspruch bei der Berechnung von Kranken- und Urlaubsvergütung für angestellte Fleischbeschauer, die wegen der bisherigen Dauer der Beschäftigung nach Ablauf des 6-wöchigen Entgeltfortzahlungszeitraums bis zu 26 Wochen Krankengeldzuschuss erhalten. Monate, in denen ausschließlich die Bezüge aus diesem Krankengeldzuschuss geleistet wurden, sind so zu behandeln, als hätte der Angestellte keine Bezüge erhalten. |
| Rechtsgebiete: | TVAng |
| Vorschriften: | TVAng § 13 Abs. 3, TVAng § 17 Abs. 2, |
| Stichworte: | Berechnung von Kranken- und Urlaubsvergütung für Fleischbeschauer, |
| Verfahrensgang: | Trier 3 Ca 624/00 vom 25.07.2000 |
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