JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 11 / 2008
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Kinderbetreuungskosten als zu erstattende Kosten i.S.d. § 40 Abs. 1 BetrVG |
| Leitsatz: | Kinderbetreuungskosten sind jedenfalls dann nicht erforderlich und damit nicht nach § 40 Abs. 1 BetrVG einem Betriebsratsmitglied zu erstatten, wenn die Kinderbetreuung von einer anderen im Haushalt lebenden Person hätte übernommen werden können. Für die Frage der Betreuungsmöglichkeit kommt es auf die objektive Fähigkeit einer im Haushalt lebenden Person an und nicht auf das Interesse dieser Person, ihre Zeit frei gestalten zu können. Die Ablehnung, die Kinderbetreuung zu übernehmen, ist nur beachtlich, wenn für diese Entscheidung ein sachlicher Grund vorliegt. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 5 TaBV 79/07 | |
| Rechtsgebiete: | TVG, BGB |
| Schlagworte: | Einzelvertragliche Bezugnahme auf Haustarifverträge |
| Leitsatz: | Durch eine im Bereich des öffentlichen Dienstes gebräuchliche allgemeine Bezugnahmeklausel auf die jeweiligen Verbandstarifverträge wird auch auf die von derselben Gewerkschaft mit einem ehemaligen Verbandsmitglied abgeschlossenen Haustarifverträge verwiesen, wenn nach dem Inhalt der Bezugnahmeklausel auf das Arbeitsverhältnis "außerdem die für den Arbeitgeber jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge Anwendung finden sollen". |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 4 Sa 760/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, TVöD |
| Schlagworte: | Schichtzulage, Schichtarbeit |
| Leitsatz: | Schichtarbeit im Sinne des § 7 Abs. 2 TVöD setzt die zeitversetzte Lage der Arbeitszeit an einem bestimmten Arbeitstag voraus, die aufgrund des Schichtwechsels eine Zeitspanne von mindestens 13 Stunden umfasst. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 4 Sa 176/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BetrVG |
| Schlagworte: | Erfolgsbeteiligung |
| Leitsatz: | Schließen zwei Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber einen gemeinsamen Arbeitsvertrag (hier: H...e...), stehen dem weiterhin tätigen Arbeitnehmer nach erfolgter Wahl des Vertragspartners in den Betriebsrat und völliger Freistellung gemäß § 38 BetrVG für seine nunmehr alleinverantwortliche Tätigkeit die vollen diesbezüglichen Zusatzzahlungen (Alleinverantwortlichenzuschlag, Erfolgsbeteiligung) zu. Durch die Weitergewährung der hälftigen Zusatzzahlungen an den freigestellten Vertragspartner i.R.d. §§ 38 Abs. 3, 37 Abs. 4 BetrVG wird sein Vergütungsanspruch nicht gemindert. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 4 Sa 300/07 | |