JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 07 / 2008
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| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Ermessensentscheidung, gesundheitliche Gründe |
| Leitsatz: | 1. Es bestehen keine rechtlichen Bedenken, wenn ein öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber auf Weisung der Rechtsaufsichtsbehörde gesundheitliche Gründe bei der Entscheidung über die Begründung eines Altersteilzeitverhältnisses im Blockmodell nur dann anerkennt, wenn eine Behinderung im Sinn des § 2 SGB IX vorliegt. 2. Die Empfehlung eines Arztes ist als gutachterliche Stellungnahme nicht verwertbar, wenn sie den zu beurteilenden Lebenssachverhalt nicht voll erfasst. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 2 Sa 692/07 | |