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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht NürnbergVerkündungsdatum02 / 2008 

Landesarbeitsgericht Nürnberg

Entscheidungen 02 / 2008



Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-NUERNBERG – Urteil, 3 Sa 333/07 vom 22.02.2008

Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Schlagworte:AGB-Kontrolle, Vorbehaltsklausel, Gleichbehandlungsgrundsatz, Weihnachtsgeld
Leitsatz:Eine vorformulierte Vorbehaltsklausel, die dem Arbeitgeber das Recht einräumt, von ihm vorgegebene Arbeitsbedingungen einseitig abändern zu können, ist als unangemessene Benachteiligung i.S. von § 307 BGB anzusehen.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 3 Sa 333/07



LAG-NUERNBERG – Beschluss, 5 TaBV 14/07 vom 21.02.2008

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG
Schlagworte:Zuständigkeit der Gewerkschaften, Tarifvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Leitsatz:1. Im Verfahren um die Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen der Unwirksamkeit eines nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG abgeschlossenen Tarifvertrags ist die Gewerkschaft im Beschlussverfahren gem. § 83 Abs. 3 ArbGG zu beteiligen, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat.

2. Reklamieren mehrere tarifzuständige Gewerkschaften den Abschluss eines Tarifvertrags gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, so kann der Tarifvertrag nur unter Einbeziehung aller die Zuständigkeit beanspruchenden Gewerkschaften einheitlich abgeschlossen werden.

3. Wird eine tarifzuständige Gewerkschaft an dem Tarifabschluss i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG entgegen Ziffer 2. des Leitsatzes nicht beteiligt, so ist die unter Zugrundelegung der getroffenen - unwirksamen - Tarifregelung durchgeführte Betriebsratswahl anfechtbar aber nicht nichtig.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 5 TaBV 14/07

LAG-NUERNBERG – Beschluss, 6 TaBV 80/07 vom 19.02.2008

Rechtsgebiete:AGG, ArbGG, BetrVG
Schlagworte:Mitbestimmung
Leitsatz:1. Der Arbeitgeber erfüllt mit der Errichtung der Beschwerdestelle nach § 13 AGG seine gesetzlichen Verpflichtungen. Er ist sowohl für die Erreichbarkeit der Beschwerdestelle als auch für die Behandlung der Beschwerde gesetzlich verantwortlich und trägt ein entsprechendes Schadensersatzrisiko.

2. Errichtung und Besetzung der Beschwerdestelle liegen damit in der Organisationshoheit des Arbeitgebers. Der Betriebsrat, der sich Beschwerden der Arbeitnehmer selbst zu eigen machen kann, steht dem Arbeitgeber ebenso wie der Arbeitnehmer im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gegenüber. Dies schließt ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Errichtung und Besetzung der Beschwerdestelle offensichtlich aus.

3. Die Einsetzung einer Einigungsstelle kommt für Errichtung, Ort und Besetzung der Beschwerdestelle daher auch unter Berücksichtigung des Offensichtlichkeitsmaßstabes nach § 98 ArbGG nicht in Betracht.

4. Stellt der Arbeitgeber keine Regeln für das Beschwerdeverfahren auf, hat der Betriebsrat insoweit offensichtlich auch kein Initiativrecht, über das er die Aufstellung solcher Regeln verlangen könnte.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 6 TaBV 80/07

LAG-NUERNBERG – Urteil, 6 Sa 675/07 vom 19.02.2008

Rechtsgebiete:AGG
Schlagworte:Stellenausschreibung, Behinderung, Entschädigung
Leitsatz:1. Eine Stellenausschreibung, die für eine Stelle als Kfz-Mechaniker im Kleinbetrieb die Eigenschaften "flexibel und belastbar" aufführt, stellt noch kein Indiz dafür dar, dass behinderten Bewerbern Nachteile drohen würden.

2. Die glaubwürdige Einlassung des vernommenen Unternehmers, der behinderte Bewerber sei ihm deswegen als weniger geeignet erschienen, weil er die gesuchte Tätigkeit bisher nur ausgeübt habe, wenn "Not am Mann" gewesen sei (so wörtlich im Bewerbungsschreiben), steht einem Entschädigungsanspruch entgegen.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 6 Sa 675/07


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