JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 11 / 2007
Insgesamt sind 2 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BetrVG, WO-BetrVG |
| Schlagworte: | Betriebsratswahl, Anfechtung, Briefwahlstimmen, Öffentlichkeit |
| Leitsatz: | 1. Die Betriebsratswahl ist für unwirksam zu erklären, wenn der Wahlvorstand mit der Öffnung der Freiumschläge der Briefwähler vor demjenigen Zeitpunkt beginnt, der im Wahlausschreiben als Beginn des Wahlzeitraums im Wahllokal angegeben ist. 2. Dies gilt auch, wenn der Wahlvorstand hierbei vollzählig versammelt ist; es fehlt an der Öffentlichkeit der Sitzung. 3. Es kann dahinstehen, ob die Wahl auch deswegen für unwirksam zu erklären ist, weil die persönliche Stimmabgabe einiger Wähler schon vor dem als Beginn des Wahlzeitraums benannten Zeitpunkt zugelassen wurde und weil der Wahlvorstand sich bei Briefwählern, die ihre Stimme zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht abgegeben hatten, erkundigt hat, ob sie die zugesandten Briefwahlunterlagen erhalten hätten. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 6 TaBV 46/07 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Betriebsstilllegung |
| Leitsatz: | 1. Der Kündigungsschutz des wegen Betriebsstilllegung gekündigten Betriebsratsmitglieds ergibt sich aus § 15 Abs. 4 KSchG, nicht aus § 1 KSchG. 2. Eine Betriebsstilllegung liegt nicht vor, wenn 3 Altersteilzeitmitarbeiter während ihrer aktiven Phase noch 9/15/16,5 Monate über den behaupteten Stilllegungstermin hinaus mit - behaupteten - Aufräumungs- und Abwicklungsarbeiten beschäftigt werden. 3. Ist die Weiterbeschäftigung der Altersteilzeitmitarbeiter schon bei Ausspruch der Kündigung des Betriebsratsmitglieds beabsichtigt, ist die Kündigung des Betriebsratsmitglieds unwirksam. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 7 Sa 119/06 | |