JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 01 / 2007
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Gesamtbetriebsrat, Auskunftsanspruch hinsichtlich betriebsratsloser Betriebe |
| Leitsatz: | Der Gesamtbetriebsrat hat zur Wahrnehmung seiner Befugnis aus § 17 Abs. 1 BetrVG gegenüber dem Arbeitgeber einen Auskunftsanspruch hinsichtlich betriebsratsloser Betriebe des Unternehmens. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 1 TaBV 14/06 | |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Schlagworte: | Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters |
| Leitsatz: | Verletzt der Insolvenzverwalter lediglich Pflichten, die ihn in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber treffen, nicht aber insolvenzspezifische Pflichten, scheidet eine persönliche Haftung des Insolvenzverwalters gemäß § 60 InsO aus. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 7 Sa 135/05 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung, Zukunftsprognose, billiges Ermessen |
| Leitsatz: | 1. Eine im Rahmen einer verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung vorzunehmende Zukunftsprognose (im Rahmen der Prüfung des Grundes an sich) kann auch dann negativ sein, wenn zwar keine Wiederholungstat nach einer rechtmäßigen Abmahnung vorliegt, sondern eine Ersttat nach einem klaren Hinweis des Arbeitgebers, dass er ein bestimmtes Fehlverhalten mit einer Kündigung beantworten werde. 2. Umstände in der Person des Arbeitnehmers können im Rahmen der Prüfung des für eine rechtmäßige Weisung zu beachtenden billigen Ermessens (§§ 106, 6 Abs. 2 GewO) nur berücksichtigt werden, wenn sich der Arbeitnehmer bei Erteilung der Weisung auf sie beruft; ein Nachschieben solcher persönlicher Umstände ist rechtlich unbeachtlich. 3. Für die Gewichtung des Interesses des Arbeitgebers an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses kommt es auch auf den Umfang der bei Unterlassen einer Kündigung zu befürchtenden Störungen an. Auch bei nur einmaligem vergangenem Fehlverhalten ist die Prognose wiederholter Verhaltensverletzungen in unbestimmt vielen Fällen zulässig. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 7 Sa 79/06 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, BetrVG |
| Schlagworte: | Beteiligtenstellung, Beschwerde, Beschlussverfahren |
| Leitsatz: | 1. Der "Beschluss" des Arbeitsgerichts darüber, wer an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren als Beteiligter im Sinne des § 83 Abs. 3 ArbGG anzusehen ist und wem demzufolge Gehör zu gewähren ist, ist nicht beschwerdefähig. 2. Dies gilt auch, wenn das Arbeitsgericht anstelle des ursprünglichen Antragsgegners ein anderes Organ am Verfahren beteiligt; einen Antragsgegner im Sinne eines kontradiktorischen Verfahrens kennt das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren nicht. Die formelle Bezeichnung als "Antragsgegner" durch den Antragsteller führt nur dann zur materiellen Beteiligung, wenn dem Antragsgegner die Verurteilung zu einer Leistung, Handlung oder Unterlassung droht. 3. Die Festlegung des Beteiligtenstatus durch "Zwischenbeschluss" entsprechend § 303 ZPO kommt in einer derartigen Konstellation nicht in Betracht. 4. Der Wahlvorstand ist in einem Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG zur Feststellung, ob ein gemeinsamer Betrieb vorliegt, nicht mehr Beteiligter, wenn der gewählte Betriebsrat im Amt ist. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 6 Ta 206/06 | |