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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht NürnbergVerkündungsdatum08 / 2006 

Landesarbeitsgericht Nürnberg

Entscheidungen 08 / 2006



Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-NUERNBERG – Urteil, 7 Sa 676/05 vom 29.08.2006

Rechtsgebiete:BUrlG
Schlagworte:Vorsorgliche Urlaubserteilung bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung
Leitsatz:1. Der Arbeitgeber kann bei oder nach Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung (vorsorglich) Urlaub für den Fall der Unwirksamkeit der Kündigung festlegen (gegen LAG Berlin, Urteil vom 07.03.2002, NZA-RR 03, 130).

2. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bereits früher anlässlich einer vom Arbeitnehmer ausgesprochenen ordentlichen Kündigung "freigestellt" hat.

3. Besteht kein Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers (hier: nach Selbstkündigung eines Außendienstmitarbeiters wegen Abwanderung zu einem Konkurrenzunternehmen) und erklärt der Arbeitgeber die "Freistellung", liegt hierin keine Willenserklärung des Arbeitgebers, sondern die Äußerung der Rechtsmeinung, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs nicht gegeben sind.

Bei dieser Rechtslage bleibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, den Arbeitnehmer später zum Zwecke der Urlaubseinbringung von der Arbeitsleistung freizustellen

4. Der Arbeitgeber kann die Pflicht des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung nicht einseitig aufheben bzw. auf seinen Anspruch "verzichten", da ein einseitiger Verzicht auf schuldrechtliche Forderungen dem deutschen Recht fremd ist.

5. Heben die Parteien durch Erlassvertrag die Pflicht des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung uneingeschränkt auf ("einvernehmliche Freistellung"), kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nachträglich nicht mehr zum Zwecke der Urlaubseinbringung von der Arbeitsleistung freistellen.

6. Ist der Arbeitnehmer bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt und erklärt der Arbeitgeber die Anrechnung des Urlaubs, der weniger Tage umfasst als die Restvertragszeit, so liegt trotz fehlender datumsmäßiger Bestimmung eine wirksame Urlaubsfestsetzung vor. Der Urlaub beginnt ab sofort (Rechtsgedanke des § 366 Abs. 2 BGB).

7. Bemüht sich ein während der Kündigungsfrist freigestellter Arbeitnehmer nicht um Urlaub, obwohl ihm dies zumutbar ist, kann der Urlaubsanspruch nicht wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden, sondern wegen der Untätigkeit des Arbeitnehmers. Ein Abgeltungsanspruch besteht nicht.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 7 Sa 676/05



LAG-NUERNBERG – Urteil, 7 Sa 700/05 vom 15.08.2006

Rechtsgebiete:BRTV-Bau
Schlagworte:Trockenbaumonteur, Eingruppierung
Leitsatz:1. Ein Trockenbaumonteur ohne Berufsausbildung kann nur dann in Lohngruppe 3 des § 5 Abs. 3 BRTV-Bau eingruppiert werden, wenn er sich durch längere Berufserfahrung all die Fertigkeiten angeeignet hat, die (mindestens) den in der baugewerblichen Stufenausbildung in der ersten (zweijährigen) Stufe vermittelten Fertigkeiten entsprechen.

2. Es genügt nicht, lediglich (irgendwelche) Facharbeiten auszuüben und hierfür die notwendigen Fertigkeiten zu besitzen.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 7 Sa 700/05

LAG-NUERNBERG – Urteil, 7 Sa 857/05 vom 15.08.2006

Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Schlagworte:Verhaltensbedingte Kündigung
Leitsatz:Entfernt ein Filialleiter - entgegen einer Anweisung - abgeschriebene Waren vom Ladengrundstück in der Absicht, sie einige Stunden später bei Arbeitsantritt zu bezahlen und zahlt er den regulären Kaufpreis vor Aufdeckung der Entfernung, rechtfertigt dieses Verhalten regelmäßig weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung noch eine Auflösung.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 7 Sa 857/05


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