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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht NürnbergVerkündungsdatum05 / 2006 

Landesarbeitsgericht Nürnberg

Entscheidungen 05 / 2006



Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-NUERNBERG – Urteil, 6 Sa 111/06 vom 30.05.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Unbezahlter Urlaub, Arbeitszeitreduzierung, Annahmeverzug
Leitsatz:1. Eine zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffene Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer bei erwartetem Auftragsmangel in Zukunft bezahlten oder unbezahlten Urlaub einbringen werde, ist unwirksam, wenn Anlass und Menge der möglichen Arbeitszeitreduzierung nicht näher konkretisiert sind. Eine solche Vereinbarung würde das "Wirtschaftsrisiko", das nach § 615 BGB grundsätzlich der Arbeitgeber zu tragen hat, einseitig auf den Arbeitnehmer verlagern.

2. Wird der Arbeitnehmer anlässlich der Erstellung der Abrechnung gefragt, ob die Zeiten der Nichtleistung als bezahlter Erholungsurlaub oder als unbezahlter Urlaub behandelt werden sollten, kann die Wahl des unbezahlten Urlaubs nicht als rechtswirksamer Verzicht auf entstandene Annahmeverzugsansprüche interpretiert werden.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 6 Sa 111/06



LAG-NUERNBERG – Beschluss, 4 Ta 73/06 vom 23.05.2006

Rechtsgebiete:RVG, BetrVG
Schlagworte:Gegenstandswertfestsetzung, Beschlussverfahren nach § 101 BetrVG in 55 Fällen
Leitsatz:Wurden in einem Beschlussverfahren gleichzeitig 55 Aufhebungsverträge im Rahmen des § 101 Satz 1 BetrVG geltend gemacht und endete das Verfahren wegen der nur kurzzeitigen Dauer der personellen Maßnahmen noch vor Durchführung einer Anhörung vor der Kammer, ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Arbeitsgericht im Rahmen der Wertfestsetzung gemäß § 33 Abs. 1 RVG nur für einen Fall den vollen Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG und für alle weiteren 54 Fälle lediglich je 1/40 davon in Ansatz bringt (ergibt Gegenstandswert von EUR 9.400,--).
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 4 Ta 73/06

LAG-NUERNBERG – Beschluss, 2 TaBV 29/06 vom 15.05.2006

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Bestellung des Wahlvorstands und nachträgliche Erhöhung der Mitgliederzahl
Leitsatz:Wird durch Beschluss des Betriebsrats die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder nachträglich auf mehr als 3 Mitglieder erhöht, kann der Erhöhungsbeschluss isoliert durch das Arbeitsgericht im einstweiligen Verfügungsverfahren als unwirksam erklärt werden, wenn die Erhöhung der Mitgliederzahl nicht erforderlich war im Sinn des § 16 Abs. 1Satz 1 BetrVG.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 2 TaBV 29/06


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