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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht NürnbergVerkündungsdatum01 / 2006 

Landesarbeitsgericht Nürnberg

Entscheidungen 01 / 2006



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-NUERNBERG – Urteil, 6 Sa 961/04 vom 31.01.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Entgeltüberzahlung, Beweislast, streitige Monatsstundenzahl, Stundenzettel
Leitsatz:1. Erteilt der Arbeitgeber Abrechnungen und zahlt er Entgelt aus, ist er darlegungs- und beweispflichtig für Überzahlungen auch dann, wenn der Arbeitnehmer entgegen den arbeitsrechtlichen Bestimmungen keine abgezeichneten Stundenzettel eingereicht hatte.

2. Enthält der Anstellungsvertrag keine Stundenzahl und rechnet der Arbeitgeber in den ersten beiden Monaten mit 223 bzw. 185 Stunden ab, kann der Arbeitnehmer bis zu einem entsprechend deutlichen Hinweis des Arbeitgebers weiterhin entsprechend viele geleistete Arbeitsstunden vergütet verlangen (hier: Einsatz ein einem Fremdbetrieb).
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 6 Sa 961/04



LAG-NUERNBERG – Urteil, 6 Sa 238/05 vom 10.01.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Verdachtskündigung, Aufklärungspflicht
Leitsatz:Stützt ein Arbeitgeber die Verdachtskündigung im Wesentlichen darauf, der Kunde habe die vom Arbeitnehmer mitgenommene Ware nicht bestellt, muss im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nicht nur der Kunde, sondern, wenn nach den Angaben des Arbeitnehmers seine Ehefrau die Bestellung entgegengenommen und an ihn weitergeleitet hat, auch die Ehefrau des Arbeitnehmers angehört werden.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 6 Sa 238/05

LAG-NUERNBERG – Urteil, 7 Sa 226/05 vom 10.01.2006

Rechtsgebiete:TV UmBw
Leitsatz:Ein "Wegfall" des Arbeitsplatzes" i.S.d. § 1 Abs. 1 TV UmBw mit der Folge eines höheren Aufstockungsbetrages gemäß § 10 TV UmBw ist nur dann anzunehmen, wenn der Arbeitsplatz bei einem Arbeitnehmer mit Altersteilzeitvertrag im Blockmodell während der Arbeitsphase entfällt. Ein späterer Wegfall genügt nicht.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 7 Sa 226/05

LAG-NUERNBERG – Beschluss, 6 Ta 255/05 vom 05.01.2006

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Schlagworte:Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
Leitsatz:1. Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts über die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

2. Dies gilt auch für einen im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage des § 767 ZPO gestellten Einstellungsantrag nach § 769 ZPO.

3. Für eine Einstellung nach § 769 ZPO gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Einstellung nach §§ 707, 719 ZPO; entscheidend ist also das Drohen eines nicht zu ersetzenden Nachteils im Falle der Vollstreckung.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 6 Ta 255/05


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