JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 08 / 2005
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Betriebsverfassung, Unterlassungsanspruch |
| Leitsatz: | 1. Ein Antrag, der Untersagung einer "Verlagerung der Beschäftigten auf eine andere Firma, weil diese am Streik teilgenommen haben", zum Inhalt hat, ist mangels Bestimmtheit unzulässig. 2. Pflicht und Recht des Betriebsrats, darüber zu wachen, dass die Beschäftigten nicht benachteiligt werden (§ 75 Abs. 1 BetrVG), geben keinen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber hinsichtlich bestimmter Maßnahmen. 3. Der Übergang einer betrieblichen Einheit, für den ein Betriebsrat gewählt ist, nach § 613a BGB stellt für sich genommen keinen Nachteil für die Beschäftigten dar. 4. Ist der Betriebsteil übergegangen, kann Unterlassung des Übergangs nicht mehr verlangt werden. 5. Der Betriebsrat hat auch nach § 80 Abs. 2 S. 2 BetrVG keinen Anspruch darauf, dass ihm der Arbeitgeber die Überleitungsverträge zur Verfügung stellt, wenn er nicht darlegt und glaubhaft macht, welche konkrete Folgerungen für Betriebsrat und Arbeitsverhältnisse sich hieraus ableiten sollen. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 6 TaBV 41/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, InsO |
| Schlagworte: | Insolvenz |
| Leitsatz: | 1. Ein Insolvenzverwalter, der den Arbeitnehmer nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit wegen fehlenden Beschäftigungsbedarfs von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freistellt, muss hierbei billiges Ermessen im Sinne des § 315 BGB beachten. 2. Die Anordnung der Freistellung ist unbillig, wenn der Insolvenzverwalter nicht unverzüglich Maßnahmen ergreift, um das Arbeitsverhältnis zum schnellstmöglichen Zeitpunkt zu beenden. 3. Die Anordnung der Freistellung ist auch dann unbillig, wenn der Insolvenzverwalter die Freistellung damit begründet, der Arbeitnehmer - Betriebsratsvorsitzender - habe ohnehin kaum noch Arbeiten für den Betrieb verrichtet. In diesem Fall wäre die Frage der Erforderlichkeit der Betriebsratstätigkeit zu Lasten des Betriebsratsmitglieds auf die insolvenzrechtliche Freistellung verlagert. 4. Hat der Insolvenzverwalter den Arbeitnehmer freigestellt, scheitert eine einstweilige Verfügung, mit der der Beschäftigungsanspruch eingeklagt wird, im Hinblick auf den Verbrauch des Arbeitslosengeldanspruches in der Regel nicht am Verfügungsgrund. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 6 Sa 273/05 | |
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Schlagworte: | Streitwert für Auflösungsantrag gemäß § 9 KSchG |
| Leitsatz: | Auch nach der neuen Regelung des § 42 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 GKG ist ein Auflösungsantrag nach § 9 KSchG streitwertmäßig nicht gesondert zu berücksichtigen. Entgegen LAG Berlin vom 30.12.1999, 7 Ta 6121/99 = LAGE § 12 Streitwert Nr. 119 b ist nicht zwischen Auflösungsantrag und Abfindungsbetrag bei der Streitwertfestsetzung zu unterscheiden. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 2 Ta 109/05 | |
| Rechtsgebiete: | BBG, BGB |
| Schlagworte: | Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, Rücknahme der Ernennung zum DO-Angestellten |
| Leitsatz: | Erschleicht sich der Bewerber die Einstellung bei einer Berufsgenossenschaft als Technischer Aufsichtsbeamter im Status eines Dienstordnungs-Angestellten durch die Vorlage eines gefälschten Diplomzeugnisses und Hochschuldiploms, kann die Bestellung bei Verweisung der Dienstordnung auf Bestimmungen des Bundesbeamtengesetzes gemäß § 12 Abs. 1 Ziffer 1 BGB zurückgenommen bzw. die arbeitsvertraglichen Beziehungen gemäß § 123 Abs. 1 BGB angefochten werden, selbst wenn das Vertragsverhältnis bereits über viele Jahre bestanden hat. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 9 Sa 400/05 | |