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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht NürnbergVerkündungsdatum07 / 2005 

Landesarbeitsgericht Nürnberg

Entscheidungen 07 / 2005



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-NUERNBERG – Beschluss, 4 Ta 153/05 vom 29.07.2005

Rechtsgebiete:GewO, BGB, ZPO
Schlagworte:Ordnungsgemäße Unterschrift eines Zeugnisses
Leitsatz:1. Eine vom Arbeitgeber im Arbeitszeugnis verwendete überdimensionierte, im Wesentlichen aus bloßen Auf- und Abwärtslinien bestehende Unterschrift ist nicht ordnungsgemäß, wenn dadurch der Verdacht aufkommen kann, der Arbeitgeber wolle sich von dem Zeugnisinhalt, zu dessen Aufnahme in das Zeugnis er durch rechtskräftiges Urteil verpflichtet worden ist, distanzieren.

2. Der Arbeitgeber wird durch die Beschränkung der Freiheit, eine Unterschrift beliebig zu gestalten, nicht in unzumutbarer Weise in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I GG) beeinträchtigt. Das auf Art. 12 GG gestützte Interesse des Arbeitnehmers an der - durch Vorlage eines ordnungsgemäßen Zeugnisses erleichterten - Wiedererlangung eines Arbeitsplatzes ist gewichtiger.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 4 Ta 153/05



LAG-NUERNBERG – Beschluss, 6 TaBV 45/04 vom 26.07.2005

Rechtsgebiete:BetrVG, TV für die Chemische Industrie
Schlagworte:Unterlassungsanspruch des Betriebsrats, individuelle und tarifliche Wochenarbeitszeit, Verlängerung der Wochenarbeitszeit
Leitsatz:1. Der Betriebsrat hat keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Unterlassung, wenn der Arbeitgeber Arbeitnehmer mit einzelvertraglich gegenüber der tariflichen Wochenarbeitszeit längeren Arbeitszeit beschäftigt.

2. Ein solcher Anspruch folgt auch nicht aus § 2 I Ziff. 3 des TV Chemische Industrie, der regelt, dass durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat für Arbeitnehmergruppen eine um 21/2 Stunden längere oder kürzere Arbeitszeit vereinbart werden kann.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 6 TaBV 45/04

LAG-NUERNBERG – Beschluss, 9 Ta 137/05 vom 21.07.2005

Rechtsgebiete:RVG, BetrVG
Schlagworte:Festsetzung des Gegenstandswertes, Zustimmungsersetzung, Feststellungen gem. § 100 Abs. 2 S. 3 BetrVG
Leitsatz:Bei der Festsetzung des Gegenstandswertes mehrerer in einem Verfahren beantragter Zustimmungsersetzungen gemäß § 99 Abs. 4 BetrVG und Feststellungen gemäß § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG sind die wirtschaftlichen Auswirkungen und verfahrensrechtlichen Besonderheiten ausreichend zu berücksichtigen. Dies führt bei nur kurzzeitigen personellen Einzelmaßnahmen zu einer deutlichen Reduzierung des Hilfswertes in § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG pro Einzelmaßnahme (bis zu 1/8 bzw. 1/16).
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 9 Ta 137/05

LAG-NUERNBERG – Urteil, 6 Sa 902/04 vom 12.07.2005

Rechtsgebiete:BGB, KSchG, BetrVG
Schlagworte:Änderungskündigung
Leitsatz:1. Für die Wirksamkeit eines Änderungsangebots im Rahmen einer Änderungskündigung ist es nicht erforderlich, dass eine genaue Tätigkeitsbeschreibung einschließlich der Über- und Unterstellung im Angebot enthalten ist.

2. Die Änderungskündigung ist wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unwirksam, wenn die Weiterbeschäftigung mit weniger einschneidenden Änderungen möglich gewesen wäre. Gibt der Arbeitgeber wenige Wochen vor der Änderungskündigung mit einem weniger einschneidenden Angebot, das der Arbeitnehmer nicht oder nicht in vollem Umfang angenommen hat, zu erkennen, dass eine Weiterbeschäftigung auch zu diesen Bedingungen möglich wäre, muss er sich hieran festhalten lassen.

3. Beantragt der Arbeitnehmer "Weiterbeschäftigung für den Fall des Obsiegens mit dem Kündigungsantrag", kann dem Antrag nicht mit Hinweis auf § 102 Abs. 5 BetrVG stattgegeben werden.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 6 Sa 902/04


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