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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht NürnbergVerkündungsdatum05 / 2005 

Landesarbeitsgericht Nürnberg

Entscheidungen 05 / 2005



Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-NUERNBERG – Urteil, 7 Sa 622/04 vom 10.05.2005

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Schlagworte:Wiedereinsetzung, Streitlosstellung eines Arbeitnehmeranspruchs, Höhe der Verzugszinsen
Leitsatz:1. Wird die Berufungsbegründungsschrift vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist beim Arbeitsgericht eingereicht, ist die Frist nur dann gewahrt, wenn der Schriftsatz rechtzeitig vor Fristablauf beim Berufungsgericht eingeht.

2. Beruht die Einreichung beim Arbeitsgericht darauf, dass eine sonst zuverlässige Kanzleimitarbeiterin versehentlich die Fax-Nummer des Arbeitsgerichts (statt des Landesarbeitsgerichts) eingegeben hat, und hatte der Prozessvertreter seiner Mitarbeiterin die Weisung gegeben, bei Fax-Sendungen den ordnungsgemäßen Zugang zu überprüfen, ist Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zu gewähren.

3. Teilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit, dass er "die Lohnzahlungspflicht korrigieren (werde)", kann diese Erklärung dahin ausgelegt werden, dass der Arbeitgeber sämtliche noch offene Lohnansprüche, die der Höhe nach unstreitig sind, anerkennt. Ausschlussfristen sind dann vom Arbeitnehmer nicht einzuhalten.

4. Werden Zinsen in Höhe von "5 % über dem Basiszinssatz" verlangt, können Zinsen nur in dieser Höhe zugesprochen werden (und nicht in Höhe der wesentlichen höheren in § 288 Abs. 1 S. 2 BGB vorgesehenen "5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz").
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 7 Sa 622/04



LAG-NUERNBERG – Urteil, 9 Sa 930/03 vom 02.05.2005

Rechtsgebiete:BGB, TVG, ETV Systemgastronomie
Schlagworte:Eingruppierung
Leitsatz:Vorarbeiter/Schichtführer in Systemrestaurants verfügen "in der Regel" nach 12-monatiger Ausübung dieser Tätigkeit über eine "entsprechende Berufserfahrung", für "Tätigkeiten, die gründliche und/oder vielseitige Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern" i.S.d. Tarifgruppe 5, § 2 Entgelttarifvertrag vom 07.07.2000 für die Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden Systemgastronomie im Bundesverband der Systemgastronomie e.V.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 9 Sa 930/03

LAG-NUERNBERG – Beschluss, 9 TaBV 1/04 vom 02.05.2005

Rechtsgebiete:BetrVG, BErzGG
Schlagworte:Befristete Vertretung, Beschäftigtenzahl gem. § 9 BetrVG, Kirchlicher Religionsunterricht
Leitsatz:1. Der Einsatz befristet beschäftigter Vertretungskräfte für in Elternzeit befindliche Arbeitnehmer aber auch für andere vorübergehend beurlaubte Mitarbeiter führt nicht zur Erweiterung der Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer i.R.d. § 9 BetrVG.

2. Verpflichtet sich eine kirchliche Einrichtung zur Durchführung des Religionsunterrichts, handelt es sich bei dem Einsatz kirchlicher Lehrkräfte um einen Fremdfirmeneinsatz und keine Arbeitnehmerüberlassung.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 9 TaBV 1/04


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