JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 04 / 2005
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Versetzungsbegriff i.S.d. BetrVG |
| Leitsatz: | Von der Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs i.S.d. § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG und damit von einer Versetzung i.S.d. BetrVG kann nicht ausgegangen werden, wenn sich die Beziehung des konkreten Arbeitsplatzes zum betrieblichen Umfeld nicht ändert, weil der Betrieb oder ein Betriebsteil selbst räumlich verlegt wird. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 5 TaBV 24/04 | |
| Rechtsgebiete: | GVG, UWG, ArbGG |
| Schlagworte: | Rechtsweg bei unerlaubter Handlung von Arbeitnehmern |
| Leitsatz: | Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nach § 2 Abs. 1 Ziffer 3 d ArbGG setzt weder voraus, dass auch ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten geltend gemacht wird, noch dass die unerlaubte Handlung während des Bestands des Arbeitsverhältnisses erfolgte. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 2 Ta 54/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Betriebszugehörigkeit, Betriebsübergang, Aufhebungsvertrag |
| Leitsatz: | Schließt der Insolvenzverwalter eines insolventen Betriebes mit sämtlichen Arbeitnehmern Aufhebungsverträge mit geringen Abfindungen (hier: 20 % eines Monatsgehaltes) und werden die Arbeitnehmer unmittelbar im Anschluss an den vereinbarten Ausscheidenszeitpunkt von einem Betriebsübernehmer wieder eingestellt, so ist die bisherige Betriebszugehörigkeit trotz des Aufhebungsvertrages im neuen Beschäftigungsverhältnis anzurechnen. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 6 Sa 897/04 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, BetrVG, GVG |
| Schlagworte: | Zulässigkeit des Rechtswegs |
| Leitsatz: | Für ein gerichtliches Verfahren, in dem der Betriebsrat hinsichtlich der dem Betrieb zugeordneten Beamten ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG geltend macht, ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gemäß § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG eröffnet. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 9 Ta 34/05 | |