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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht NürnbergVerkündungsdatum04 / 2005 

Landesarbeitsgericht Nürnberg

Entscheidungen 04 / 2005



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-NUERNBERG – Beschluss, 5 TaBV 24/04 vom 28.04.2005

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Versetzungsbegriff i.S.d. BetrVG
Leitsatz:Von der Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs i.S.d. § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG und damit von einer Versetzung i.S.d. BetrVG kann nicht ausgegangen werden, wenn sich die Beziehung des konkreten Arbeitsplatzes zum betrieblichen Umfeld nicht ändert, weil der Betrieb oder ein Betriebsteil selbst räumlich verlegt wird.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 5 TaBV 24/04



LAG-NUERNBERG – Beschluss, 2 Ta 54/05 vom 27.04.2005

Rechtsgebiete:GVG, UWG, ArbGG
Schlagworte:Rechtsweg bei unerlaubter Handlung von Arbeitnehmern
Leitsatz:Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nach § 2 Abs. 1 Ziffer 3 d ArbGG setzt weder voraus, dass auch ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten geltend gemacht wird, noch dass die unerlaubte Handlung während des Bestands des Arbeitsverhältnisses erfolgte.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 2 Ta 54/05

LAG-NUERNBERG – Urteil, 6 Sa 897/04 vom 19.04.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Betriebszugehörigkeit, Betriebsübergang, Aufhebungsvertrag
Leitsatz:Schließt der Insolvenzverwalter eines insolventen Betriebes mit sämtlichen Arbeitnehmern Aufhebungsverträge mit geringen Abfindungen (hier: 20 % eines Monatsgehaltes) und werden die Arbeitnehmer unmittelbar im Anschluss an den vereinbarten Ausscheidenszeitpunkt von einem Betriebsübernehmer wieder eingestellt, so ist die bisherige Betriebszugehörigkeit trotz des Aufhebungsvertrages im neuen Beschäftigungsverhältnis anzurechnen.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 6 Sa 897/04

LAG-NUERNBERG – Beschluss, 9 Ta 34/05 vom 19.04.2005

Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG, GVG
Schlagworte:Zulässigkeit des Rechtswegs
Leitsatz:Für ein gerichtliches Verfahren, in dem der Betriebsrat hinsichtlich der dem Betrieb zugeordneten Beamten ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG geltend macht, ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gemäß § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG eröffnet.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 9 Ta 34/05


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