JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 12 / 2004
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Tendenzbetrieb und Mitbestimmung bei betrieblicher Bildungsmaßnahme |
| Leitsatz: | Es besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Auswahl von Tendenzträgern (hier: Redakteure) zur Teilnahme an einer außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme, die die Managementfähigkeiten schulen soll und damit eine höhere Qualifikation bewirken soll. Bei dieser Auswahl nimmt der Tendenzträger zugleich eine Weichenstellung für die Tendenzbestimmung vor. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 8 TaBV 14/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BSHG |
| Schlagworte: | Verwertung eines Hausgrundstücks |
| Leitsatz: | Bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe kann der Einsatz eines Hausgrundstücks nicht verlangt werden, wenn die voraussichtlichen Gerichts- und Anwaltskosten verhältnismäßig gering sind oder der Einsatz des Hausgrundstücks voraussichtlich zu Einbußen führen würde, die die Kostenlast um ein Vielfaches übersteigen. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 2 Ta 218/04 | |
| Rechtsgebiete: | TVG, BetrVG |
| Schlagworte: | Einsichtsrecht des Arbeitnehmers in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge |
| Leitsatz: | Die in § 8 TVG sowie in § 77 Abs. 2 S. 3 BetrVG statuierte Verpflichtung des Arbeitgebers, den Tarifvertrag bzw. die Betriebsvereinbarung auszulegen, bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf Anforderung das entsprechende Regelwerk zugänglich machen muss. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 5 Sa 328/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Empfangsbekenntnis, Beschwerdefrist, Mitwirkung bei der Ermittlung des Zustellungsdatums |
| Leitsatz: | Das auf einem Empfangsbekenntnis angegebene Datum ist als unrichtig zu bewerten, wenn a) bei gleichzeitiger Aufgabe zur Post ein Parteivertreter ohne Hinweis auf eine etwaige Postverzögerung und ohne Angaben zum Zeitpunkt des Eingangs der Entscheidung in der Kanzlei ein Datum angibt, das um 3 Wochen + 1 Tag abweicht vom Empfangsdatum des gegnerischen Prozessbevollmächtigten; b) der Rechtsanwalt sich weiterer Mitwirkung an der Feststellung des Zustellungsdatums entzieht und nicht einmal die Fragen des Rechtsmittelgerichts beantwortet, deren Beantwortung ihm möglich ist. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 2 Ta 185/04 | |