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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht NürnbergVerkündungsdatum12 / 2004 

Landesarbeitsgericht Nürnberg

Entscheidungen 12 / 2004



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-NUERNBERG – Beschluss, 8 TaBV 14/04 vom 17.12.2004

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Tendenzbetrieb und Mitbestimmung bei betrieblicher Bildungsmaßnahme
Leitsatz:Es besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Auswahl von Tendenzträgern (hier: Redakteure) zur Teilnahme an einer außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme, die die Managementfähigkeiten schulen soll und damit eine höhere Qualifikation bewirken soll. Bei dieser Auswahl nimmt der Tendenzträger zugleich eine Weichenstellung für die Tendenzbestimmung vor.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 8 TaBV 14/04



LAG-NUERNBERG – Beschluss, 2 Ta 218/04 vom 09.12.2004

Rechtsgebiete:ZPO, BSHG
Schlagworte:Verwertung eines Hausgrundstücks
Leitsatz:Bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe kann der Einsatz eines Hausgrundstücks nicht verlangt werden, wenn die voraussichtlichen Gerichts- und Anwaltskosten verhältnismäßig gering sind oder der Einsatz des Hausgrundstücks voraussichtlich zu Einbußen führen würde, die die Kostenlast um ein Vielfaches übersteigen.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 2 Ta 218/04

LAG-NUERNBERG – Urteil, 5 Sa 328/04 vom 09.12.2004

Rechtsgebiete:TVG, BetrVG
Schlagworte:Einsichtsrecht des Arbeitnehmers in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
Leitsatz:Die in § 8 TVG sowie in § 77 Abs. 2 S. 3 BetrVG statuierte Verpflichtung des Arbeitgebers, den Tarifvertrag bzw. die Betriebsvereinbarung auszulegen, bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf Anforderung das entsprechende Regelwerk zugänglich machen muss.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 5 Sa 328/04

LAG-NUERNBERG – Beschluss, 2 Ta 185/04 vom 08.12.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Empfangsbekenntnis, Beschwerdefrist, Mitwirkung bei der Ermittlung des Zustellungsdatums
Leitsatz:Das auf einem Empfangsbekenntnis angegebene Datum ist als unrichtig zu bewerten, wenn

a) bei gleichzeitiger Aufgabe zur Post ein Parteivertreter ohne Hinweis auf eine etwaige Postverzögerung und ohne Angaben zum Zeitpunkt des Eingangs der Entscheidung in der Kanzlei ein Datum angibt, das um 3 Wochen + 1 Tag abweicht vom Empfangsdatum des gegnerischen Prozessbevollmächtigten;

b) der Rechtsanwalt sich weiterer Mitwirkung an der Feststellung des Zustellungsdatums entzieht und nicht einmal die Fragen des Rechtsmittelgerichts beantwortet, deren Beantwortung ihm möglich ist.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 2 Ta 185/04


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