JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 09 / 2004
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Schlagworte: | Hilfsanträge, Berücksichtigung für Rechtsanwaltsgebühren |
| Leitsatz: | Der Wert von Hilfsanträgen ist in der Regel zusätzlich zum Wert der Hauptanträge bei der Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren zu berücksichtigen. § 19 Abs. 1 Satz 2 GKG findet hierbei keine Anwendung. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 6 Ta 27/04 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, ZPO |
| Schlagworte: | Nachträgliche Klagezulassung bei falsch verstandenem Kündigungsdatum, Wirksamkeit der Zustellung eines nicht verkündeten Beschlusses bei Unterbrechung des Verfahrens zwischen Beschlussfassung und Zustellung |
| Leitsatz: | 1. Hat das Arbeitsgericht einen Beschluss über die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage gefasst, bevor die Unterbrechung des Verfahrens durch Insolvenzeröffnung eingetreten ist, kann der Beschluss an die nicht von der Insolvenz betroffene Gegenpartei noch wirksam zugestellt werden. Für diesen nicht verkündeten Beschluss gilt § 249 Abs. 3 ZPO entsprechend, nicht § 249 Abs. 2 ZPO. 2. Die Frist für die sofortige Beschwerde läuft in diesem Fall nicht; sie beginnt aber mit der Zustellung der Aufnahme des Verfahrens durch den Insolvenzverwalter (§ 249 Abs. 1 ZPO). Eine nochmalige Zustellung des Beschlusses über die nachträgliche Klagezulassung setzt keine neue Frist in Lauf. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 6 Ta 101/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Rechtsmissbräuchliche Aufrechnung mit abgetretenen Gegenansprüchen |
| Leitsatz: | Verpflichtet sich die Arbeitgeberin in einer Aufhebungsvereinbarung, die eine Vielzahl von Rechten und Pflichten der Parteien regelt und aus Sicht des Vertragspartners abschließenden Charakter trägt, zu einer Entgeltzahlung, kann sich eine spätere Aufrechnung mit abgetretenen Schadensersatzansprüchen eines Dritten ohne einen entsprechenden Vorbehalt in der Vereinbarung selbst oder im Rahmen der Vertragsverhandlungen als rechtsmissbräuchlich erweisen. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 9 (4) Sa 186/03 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Vorrang der Änderungskündigung |
| Leitsatz: | 1. Trägt der Arbeitgeber zur Begründung der betriebsbedingten Kündigung wegen Umstrukturierung vor, der Vorgesetzte habe dem Arbeitnehmer die Umstrukturierung in mehreren Gesprächen erläutert, ihm einen anderen Arbeitsplatz angeboten und ihm gesagt, dass sein - des Arbeitnehmers - Arbeitsplatz wegfalle, so ist trotz der Erklärung des Arbeitnehmers, er wolle nicht den angebotenen, sondern einen Arbeitsplatz in einem anderen Bereich, die folgende Beendigungskündigung sozial nicht gerechtfertigt. 2. Der Arbeitnehmer kann sich im Prozess nach dem Grundsatz des "Vorrangs der Änderungskündigung" auf den angebotenen Arbeitsplatz berufen. Der Ausspruch einer Änderungskündigung wäre nicht als bloßer Formalismus überflüssig, weil es an der Eindeutigkeit der Arbeitgebererklärung, bei Nichtannahme des Angebots sei die Beendigungskündigung die Folge, und an der Einräumung einer Bedenkzeit von einer Woche fehlt (so ausdrücklich schon BAG vom 27.09.1984, 2 AZR 62/83). |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 6 Sa 869/03 | |