JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 06 / 2004
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | UmwG, BGB |
| Schlagworte: | Nichtigkeit wegen Formmangels § 125 BGB i.V.m. §§ 5 Abs. 1 Ziffer 8, 6 Umwandlungsgesetz wegen fehlender Offenlegung und Beurkundung eines Sondervorteils, Unwirksamkeit der Zusage des Sondervorteils wegen fehlender Zustimmung der Anteilseigner |
| Leitsatz: | Wird bei einer Verschmelzung entgegen § 5 Abs. 1 Ziffer 8 Umwandlungsgesetz ein Sondervorteil im Verschmelzungsvertrag nicht angegeben und auch entgegen § 6 Umwandlungsgesetz nicht notariell beurkundet, kann der Begünstigte die Leistung nicht verlangen. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 2 Sa 463/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Außerordentliche Kündigung wegen privater Arbeitsleistungen während der Arbeitsunfähigkeit |
| Leitsatz: | 1. Verrichtet ein im Bauhof mit ähnlichen Arbeiten beschäftigter Arbeitnehmer während bestätigter Arbeitsunfähigkeit umfangreiche Garten- und Baumfällarbeiten, dann stellt dies auch dann einen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung dar, wenn er sich damit verteidigt, er habe sich nicht genesungswidrig verhalten, weil seine Arbeitsunfähigkeit auf psychische Probleme zurückzuführen gewesen sei, die auf Mobbing seiner Kollegen beruhten. 2. Dies gilt zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer bereits einschlägig abgemahnt ist; der Einwand, es habe sich nur um "Nachbarschaftshilfe" gehandelt, ist zumindest dann unbeachtlich, wenn der Kläger derartige Tätigkeiten in einem eigens hierfür angemeldeten Gewerbe auch gegen Entgelt anbietet. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 6 Sa 116/04 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, GVG |
| Schlagworte: | Zulässigkeit des Rechtswegs |
| Leitsatz: | Für Klagen eines angestellten "Geschäftsführers" einer Einzelhandelsfirma ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet, wenn die Vertragsparteien den Anstellungsvertrag als "Arbeitsvertrag" bezeichnet haben. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 9 Ta 124/04 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BetrVG, TzBfG |
| Schlagworte: | Kündigung, vertragliche Vereinbarung einer tatsächlichen Weiterbeschäftigung |
| Leitsatz: | Setzen die Parteien nach Ausspruch einer weiteren ordentlichen Kündigung das Arbeitsverhältnis fort, geschieht dies auch dann aufgrund einzelvertraglicher Abrede, wenn in Bezug auf die vorherige ordentliche Kündigung ein Weiterbeschäftigungsverhältnis gemäß § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG begründet worden ist. Dieses endet nämlich mit dem Entlassungstermin der weiteren Kündigung. Soll das Arbeitsverhältnis nur bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzrechtsstreits fortgesetzt werden, bedarf eine solche Abrede der Schriftform gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 9 Sa 151/04 | |