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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht NürnbergVerkündungsdatum06 / 2004 

Landesarbeitsgericht Nürnberg

Entscheidungen 06 / 2004



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-NUERNBERG – Urteil, 2 Sa 463/02 vom 29.06.2004

Rechtsgebiete:UmwG, BGB
Schlagworte:Nichtigkeit wegen Formmangels § 125 BGB i.V.m. §§ 5 Abs. 1 Ziffer 8, 6 Umwandlungsgesetz wegen fehlender Offenlegung und Beurkundung eines Sondervorteils, Unwirksamkeit der Zusage des Sondervorteils wegen fehlender Zustimmung der Anteilseigner
Leitsatz:Wird bei einer Verschmelzung entgegen § 5 Abs. 1 Ziffer 8 Umwandlungsgesetz ein Sondervorteil im Verschmelzungsvertrag nicht angegeben und auch entgegen § 6 Umwandlungsgesetz nicht notariell beurkundet, kann der Begünstigte die Leistung nicht verlangen.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 2 Sa 463/02



LAG-NUERNBERG – Urteil, 6 Sa 116/04 vom 28.06.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Außerordentliche Kündigung wegen privater Arbeitsleistungen während der Arbeitsunfähigkeit
Leitsatz:1.

Verrichtet ein im Bauhof mit ähnlichen Arbeiten beschäftigter Arbeitnehmer während bestätigter Arbeitsunfähigkeit umfangreiche Garten- und Baumfällarbeiten, dann stellt dies auch dann einen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung dar, wenn er sich damit verteidigt, er habe sich nicht genesungswidrig verhalten, weil seine Arbeitsunfähigkeit auf psychische Probleme zurückzuführen gewesen sei, die auf Mobbing seiner Kollegen beruhten.

2.

Dies gilt zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer bereits einschlägig abgemahnt ist; der Einwand, es habe sich nur um "Nachbarschaftshilfe" gehandelt, ist zumindest dann unbeachtlich, wenn der Kläger derartige Tätigkeiten in einem eigens hierfür angemeldeten Gewerbe auch gegen Entgelt anbietet.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 6 Sa 116/04

LAG-NUERNBERG – Beschluss, 9 Ta 124/04 vom 28.06.2004

Rechtsgebiete:ArbGG, GVG
Schlagworte:Zulässigkeit des Rechtswegs
Leitsatz:Für Klagen eines angestellten "Geschäftsführers" einer Einzelhandelsfirma ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet, wenn die Vertragsparteien den Anstellungsvertrag als "Arbeitsvertrag" bezeichnet haben.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 9 Ta 124/04

LAG-NUERNBERG – Urteil, 9 Sa 151/04 vom 25.06.2004

Rechtsgebiete:KSchG, BetrVG, TzBfG
Schlagworte:Kündigung, vertragliche Vereinbarung einer tatsächlichen Weiterbeschäftigung
Leitsatz:Setzen die Parteien nach Ausspruch einer weiteren ordentlichen Kündigung das Arbeitsverhältnis fort, geschieht dies auch dann aufgrund einzelvertraglicher Abrede, wenn in Bezug auf die vorherige ordentliche Kündigung ein Weiterbeschäftigungsverhältnis gemäß § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG begründet worden ist. Dieses endet nämlich mit dem Entlassungstermin der weiteren Kündigung. Soll das Arbeitsverhältnis nur bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzrechtsstreits fortgesetzt werden, bedarf eine solche Abrede der Schriftform gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 9 Sa 151/04


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