JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 03 / 2004
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| Rechtsgebiete: | GVG, ArbGG, InsO |
| Schlagworte: | Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei persönlicher Haftung des Insolvenzverwalters |
| Leitsatz: | Die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen ergibt sich aus § 3 ArbGG auch in den Fällen, in denen ein Insolvenzverwalter für einen von ihm begründeten arbeitsrechtlichen Anspruch gem. § 60 InsO persönlich haftet. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 5 Ta 153/03 | |