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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht NürnbergVerkündungsdatum06 / 2003 

Landesarbeitsgericht Nürnberg

Entscheidungen 06 / 2003



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LAG-NUERNBERG – Beschluss, 5 Ta 78/03 vom 02.06.2003

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Nachträgliche Klagezulassung, Berufung auf Verlust des Klageschriftsatzes bei der Postbeförderung, Zurechenbares Verschulden des Prozessbevollmächtigten (im Anschluss an 5 Ta 177/01)
Leitsatz:Beruft sich eine Klagepartei auf den Verlust eines Schriftsatzes zur Erhebung der Kündigungsschutzklage bei der Postbeförderung, so erfordert der Antrag auf nachträgliche Klagezulassung die Darlegung, dass die Klageschrift bereits der Post übergeben worden sei; der Absendevorgang muss dabei lückenlos dargestellt werden.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 5 Ta 78/03




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