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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht NürnbergVerkündungsdatum09 / 2002 

Landesarbeitsgericht Nürnberg

Entscheidungen 09 / 2002



Insgesamt sind 2 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-NUERNBERG – Beschluss, 6 (5) TaBV 41/01 vom 10.09.2002

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung von Dienstkleidung, Wirksamkeit des Einigungsstellenspruchs, der die Kosten der Dienstkleidung dem Arbeitgeber auferlegt
Leitsatz:1. Der Betriebsrat hat auch in Fragen betrieblicher Ordnung im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG das Initiativrecht.

2. Ein Spruch der auf Initiative des Gesamtbetriebsrats eingerichteten Einigungsstelle, der die Verpflichtung zum Tragen von Dienstkleidung festlegt, aber auch die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers hierzu, ist zumindest dann nicht wegen Kompetenzüberschreitung der Einigungsstelle unwirksam, wenn der Arbeitgeber zuvor gegenüber den Mitarbeitern sein Interesse am Tragen einheitlicher Dienstkleidung zum Ausdruck gebracht hat.

3. In diesem Zusammenhang ist es auch nicht ermessensfehlerhaft, wenn diese verpflichtende Dienstkleidung dazu führt, dass der Arbeitgeber die Kosten hierfür tragen muss und im Anschaffungsjahr etwa 35 Euro, in den Folgejahren etwa 18 Euro Kosten pro Mitarbeiter anfallen.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 6 (5) TaBV 41/01



LAG-NUERNBERG – Urteil, 6 (8) Sa 202/01 vom 10.09.2002

Rechtsgebiete:BGB, BAT, Eingruppierungsrichtlinien f. Lehrer d. Bayer. Staatsministeriums f. Unterricht u. Kultus
Schlagworte:Eingruppierung von Musiklehrern an Gymnasien - Vergleichbarkeit von Fachakademie mit Musikhochschule und Musikakademie - Auslegung einer Vertragsabrede über eine bestimmte Vergütungsgruppe
Leitsatz:1. Zur Auslegung einer Regelung im Anstellungsvertrag, wonach die Zahlung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe "nach den Eingruppierungsrichtlinien nicht möglich" sei.

2. Behauptet der Arbeitnehmer, er erfülle die Eingruppierungsvoraussetzungen unterschiedlicher Vergütungsgruppen, weil diese letztlich dieselben Voraussetzungen aufweisen sollen, dann folgt hieraus nicht automatisch der Anspruch auf die Vergütung nach der höheren Vergütungsgruppe.

3. Der Begriff "Musikakademie" im Sinne der Eingruppierungsrichtlinien für Lehrer an Gymnasien des Bayer. Kultusministeriums ist nicht gleichzusetzen mit dem Begriff "Fachakademie für Musik (Konservatorium)".

4. Eingruppierungsrichtlinien sind nicht ermessensfehlerhaft oder gleichheitswidrig, wenn sie bei gleicher ausgeübter Tätigkeit nach dem Ausbildungsabschluss des Arbeitnehmers differenzieren.

Revision ist zugelassen.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 6 (8) Sa 202/01


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