JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 08 / 2002
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | TV, BGB, BeschFG, TzBfG |
| Schlagworte: | Antragstellung bei Versetzung, Reichweite des Direktionsrechts |
| Leitsatz: | 1. Will der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit einer Versetzung geltend machen, so muss er entweder auf Feststellung klagen, er sei zur Befolgung der Weisung nicht verpflichtet, oder auf Beschäftigung mit bestimmten Tätigkeiten. Stellt er beide Anträge nebeneinander, so ist hierfür ein besonderes Rechtsschutzinteresse erforderlich. Ein Antrag auf "Zurücknahme der Versetzung" ist nicht zulässig. 2. Weist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsplatz zu, so muss der Arbeitnehmer im einzelnen darlegen und begründen, warum an der Überprüfung der ursprünglichen Arbeitszuweisung noch ein Rechtsschutzinteresse besteht. 3. Der Antrag, den Arbeitgeber zu verpflichten, den Arbeitnehmer "gemäß den Aufzeichnungen über das Mitarbeitergespräch" zu beschäftigen, kann nur begründet sein, wenn anlässlich dieses Mitarbeitergespräches die Arbeitsbedingungen konkretisiert worden sind. Der Antrag ist unbegründet, wenn der Arbeitgeber zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz berechtigt ist. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 6 (4) Sa 66/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BErzGG, BetrAVG, MuSchG |
| Schlagworte: | Weiterzahlung der Direktversicherung während des Erziehungsurlaubs, Mutterschaftsgeld nach Änderung der Steuerklasse |
| Leitsatz: | 1. Zur Auslegung einer Zusage auf Abschluss einer Direktversicherung und Prämienzahlung durch den Arbeitgeber, insbesondere im Hinblick auf die Zahlungspflicht der Prämien während des Erziehungsurlaubs. 2. Eine Änderung der Steuerklasse nach Beginn des Erziehungsurlaubs wirkt sich nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld aus; dieser ist nach § 14 Abs. 1 S. 2 MuSchG nach dem tatsächlich bezogenen Nettoentgelt der letzten drei abgerechneten Monate zu berechnen. Eine hypothetische Betrachtungsweise unter Heranziehung der jetzigen Steuerklasse ist nicht veranlasst. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 6 (5) Sa 141/01 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Sozialauswahl, Darlegungslast |
| Leitsatz: | Legt der Arbeitnehmer im Kündigungsprozess dar, er sei mit bestimmten namentlich bezeichneten Arbeitskollegen vergleichbar, und benennt er die von ihnen ausgeübten Tätigkeiten, dann genügt ein bloßes Bestreiten der Vergleichbarkeit durch den Arbeitgeber nicht. Er ist im Rahmen der abgestuften Darlegungslast gehalten, im einzelnen darzulegen, welche Tätigkeiten dieser Arbeitskollegen der gekündigte Arbeitnehmer aus welchem Grund nicht verrichten kann. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 6 Sa 432/01 | |
| Rechtsgebiete: | GKG, ZPO |
| Schlagworte: | Streitwert im Rechtswegstreit |
| Leitsatz: | Der Wert des Beschwerdeverfahrens im Rechtswegstreit ist mit einem Bruchteil des Hauptsachestreitwerts - hier: 1/3 - anzusetzen. Volltext s. Ziffer 5 des Beschlusses (vorletzter Absatz) |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 6 Ta 63/02 | |