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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht NürnbergVerkündungsdatum06 / 2002 

Landesarbeitsgericht Nürnberg

Entscheidungen 06 / 2002



Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-NUERNBERG – Urteil, 6 (3) Sa 190/01 vom 18.06.2002

Rechtsgebiete:TV, BGB, BeschFG, TzBfG
Schlagworte:Wechsel der Lohnsteuerklasse während der Altersteilzeit, Maßgeblichkeit für den Aufstockungsbetrag, Ausschluss der Altersermäßigung während der Altersteilzeit
Leitsatz:1.

Die Änderung der Steuerklassenwahl eines Arbeitnehmers mit Wirkung des Beginns der Altersteilzeit ist für die Berechnung des Aufstockungsbetrages nur zu beachten, wenn diese Änderung auch aus steuerlichen Gründen sinnvoll ist. Dabei ist auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung abzustellen.

2.

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die als Stundenreduzierung ausgestaltete Altersermäßigung für Lehrkräfte auch dann zu gewähren, wenn der Mitarbeiter Altersteilzeit im Blockmodell in Anspruch nimmt.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 6 (3) Sa 190/01



LAG-NUERNBERG – Urteil, 2 Ta 175/01 vom 17.06.2002

Rechtsgebiete:HGB
Schlagworte:Begriffsbestimmung Handelsvertreter
Leitsatz:1. Ein Handelsvertreterverhältnis liegt nur vor, wenn die wesentlichen gesetzlich normierten Elemente, die das Bild des Handelsvertreters prägen, vorliegen.

2. Das ist nicht mehr anzunehmen, wenn

a) der "Handelsvertreter" in einem Ladengeschäft für eine Getränkemarktkette anonyme Bargeschäfte mit Endverbrauchern tätigt und

b) wegen der Anonymität der Bargeschäfte

aa) vertragliche Bindungen zur Handelskette nicht vermittelt werden,

bb) Berichte über einzelne Geschäfte und Kunden im Sinn des § 86 HGB nicht in Betracht kommen,

cc) ein Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB ausscheidet,

dd) eine Provision nach § 87 Abs. 3 Ziff. 1 HGB nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wegen eines angebahnten Geschäftsabschlusses nicht entstehen kann.

Rechtsmittel ist zugelassen.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 2 Ta 175/01

LAG-NUERNBERG – Beschluss, 2 Sa 801/01 vom 10.06.2002

Rechtsgebiete:ZPO, InsO
Leitsatz:1.Ob im Fall der Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 240 Satz 1 ZPO im Rubrum der Schuldner oder der Insolvenzverwalter als Partei zu benennen ist, richtet sich danach, bei wem (noch oder wieder) die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners liegt.

2.Ist während der Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 240 ZPO ein schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unzulässig gewordenes Rechtsmittel zu verwerfen, so ist der Insolvenzverwalter als Partei im Rubrum zu benennen, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners (noch) bei ihm liegt.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 2 Sa 801/01


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