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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht NürnbergVerkündungsdatum04 / 2002 

Landesarbeitsgericht Nürnberg

Entscheidungen 04 / 2002



Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-NUERNBERG – Urteil, 4 Sa 405/01 vom 24.04.2002

Rechtsgebiete:BUrlG, BGB
Schlagworte:Urlaubsverweisung in die Kündigungsfrist, Zeitpunkt der Erfüllung von Urlaubsansprüchen bei einvernehmlicher Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
Leitsatz:1. Wird der Arbeitnehmer ohne zeitliche Konkretisierung durch den Arbeitgeber nach Kündigung unter unwiderruflicher Freistellung auf die Einbringung von Urlaub und Zeitguthaben in der Kündigungsfrist verwiesen, und einigen sich die Parteien noch während der Kündigungsfrist auf eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, ist ein Streit der Parteien über ein erfüllungsweises Erlöschen von Urlaub und Gutstunden vor einvernehmlicher Fortsetzung nach folgenden Grundsätzen zu lösen:

2. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer gemäß §§ 366 Abs. 2, 315 Abs. 1, 242 BGB verpflichtet, zunächst Urlaub und Gutstunden einzubringen, sodann die Freistellung in Anspruch zu nehmen.

Etwas anderes kann dann gelten, wenn der Arbeitnehmer der Verweisung auf Urlaub oder Zeitguthaben begründet widerspricht oder wenn er - ohne ausdrücklichen Widerspruch - bereits vor der Kündigung eine besondere - abweichende - Planung der zeitlichen Lage seines Urlaubs getroffen hat.

Eine solche Planung ist im Streitfalle zu berücksichtigen, wenn diese zwischen den Parteien unstreitig ist oder wenn der Arbeitnehmer nachweist, dass er mit Kollegen und/oder Vorgesetzten eine entsprechende Absprache getroffen oder bereits einen entsprechenden Urlaubsantrag eingereicht hat.

Zur Auslegung, ob dem Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum Urlaub angerechnet werden sollte, kann auch der erkennbare Wille des Arbeitgebers berücksichtigt werden. Wird dem Arbeitnehmer zustehendes zusätzliches Urlaubsgeld nicht in den Monaten bezahlt, in welchen der Arbeitgeber im Prozess davon ausgeht, dass Urlaubsansprüche eingebracht worden seien, kann dies ein Indiz dafür darstellen, dass auch der Arbeitgeber nicht von einer Urlaubseinbringung ausgegangen ist.

3. Prozessual ist es dem Arbeitnehmer bei Ablehnung des streitig verbrauchten Urlaubs durch den Arbeitgeber gestattet, gerichtlich bereits im Urlaubsjahr einen Urlaubsgewährungsanspruch geltend zu machen. Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass der Arbeitnehmer um den Verfall zu verhindern verpflichtet gewesen wäre, einen Anspruch im Wege einer einstweiligen Verfügung durchzusetzen.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 4 Sa 405/01



LAG-NUERNBERG – Urteil, 7 Sa 518/01 vom 09.04.2002

Rechtsgebiete:NachwG, ZPO
Schlagworte:Anscheinsbeweis
Leitsatz:1.

Bei Nichterfüllung der Nachweispflicht gemäß § 2 Abs. 1 NachwG durch den Arbeitgeber kommt dem Arbeitnehmer eine Beweiserleichterung bezüglich der von ihm behaupteten Vertragsbedingungen zugute.

2.

Im Falle einer fahrlässigen Verletzung der Nachweispflicht ist der vom Arbeitnehmer zu erbringende Beweis bezüglich einzelner Vertragsbedingungen jedenfalls dann als geführt anzusehen, wenn er durch Vortrag weiterer Indizien die Richtigkeit seines Vortrags plausibel macht.

3.

Bestreitet der Arbeitgeber im Lohnzahlungsprozess das Erbringen von Arbeitsleistungen, ist der Arbeitnehmer für die Erbringung beweisbelastet.

4.

Die Überzeugung des Gerichts kann durch einen Anscheinsbeweis geführt werden.

Es besteht der Erfahrungsgrundsatz, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeit in dem vertraglich vereinbarten Umfang auch erbringt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer während eines verhältnismäßig nicht unbedeutenden Zeitraums unstreitig seine vertragsgemäße Arbeitsleistung erbracht hat.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 7 Sa 518/01

LAG-NUERNBERG – Urteil, 7 Ta 57/02 vom 04.04.2002

Rechtsgebiete:ZPO, RPflG
Leitsatz:Verfügt ein Rechtspfleger nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe, eine Überprüfung von Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 120 Abs. 4 ZPO) nicht mehr vorzunehmen, so ist der von der Staatskasse einzulegende an sich statthafte Rechtsbehelf die (befristete) Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 7 Ta 57/02


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"Landesarbeitsgericht Nürnberg - Entscheidungen 04 / 2002 - Seite 1" © JuraForum.de — 2003-2011

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