JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 12 / 2001
Insgesamt sind 2 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | TVG |
| Leitsatz: | Nach Ablauf des Tarifvertrages gelten seine Rechtsnormen weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. Durch Auslegung der "anderen Abmachung", insbesondere auch des ablösenden Tarifvertrages ist zu ermitteln, ob alle Regelungen des abgelaufenen Tarifvertrages durch die Neuregelung aufgehoben werden sollten. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 6 Sa 300/01 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Leitsatz: | Verhandelt der Vorstandsvorsitzende einer Aktiengesellschaft mit einem Bewerber für einen Vorstandsposten, verschweigt der Vorstandsvorsitzende dabei - nach Vortrag des Klägers (Bewerbers) - die schlechte wirtschaftliche Lage der Aktiengesellschaft, und kommt es daraufhin zunächst zu einem Arbeitsvertrag, in dem aber die Absicht festgehalten ist, den Bewerber in Kürze in den Vorstand zu berufen, und löst der Bewerber daraufhin das Arbeitsverhältnis mit seinem bisherigen Arbeitgeber auf, und wird kurz darauf über das Vermögen der Aktiengesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet, sind für einen Schadensersatzanspruch gegen den Vorstandsvorsitzenden aus dem Rechtsinstitut der Culpa in contrahendo bzw. aus § 826 BGB die ordentlichen Gerichte zuständig. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 7 Ta 208/01 | |