JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 11 / 2001
Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BetrVG, TVG |
| Leitsatz: | Ob eine Betriebsvereinbarung den Tarifvorrang nach § 77 Abs. 3 BetrVG beachtet, ist nach dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens zu beurteilen. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 1 Sa 855/01 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Leitsatz: | 1. Eine arbeitnehmerähnliche Person muss ähnlich einem Arbeitnehmer schutzwürdig sein. Dies setzt in der Regel Tätigkeiten im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags voraus. 2. § 2 Abs. 3 ArbGG ist nicht anzuwenden, wenn der Rechtsweg für den arbeitsgerichtlichen Streitgegenstand nur auf der Rechtsbehauptung des Klägers beruht. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 6 Ta 152/01 | |
| Rechtsgebiete: | TVG, BetrVG |
| Leitsatz: | 1. Nach § 4 Abs. 5 TVG gelten die Normen eines außer Kraft getretenen Tarifvertrages auch nach Ende der Tarifbindung weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. 2. Die andere Abmachung kann in einer Betriebsvereinbarung liegen, wenn es sich um einen Fall der erzwingbaren Mitbestimmung handelt. Dies setzt voraus, dass in der Betriebsvereinbarung von den Normen des abgelaufenen Tarifvertrags abgewichen werden soll. 3. Eine Regelungsabrede reicht nicht aus. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 6 Sa 592/00 | |