JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Nürnberg > Verkündungsdatum > 09 / 2001
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| Rechtsgebiete: | BGB, BetrVG |
| Leitsatz: | Es liegt keine unzulässige Rechtsausübung vor, wenn ein Arbeitnehmer sich zunächst mit einer unzulässigen Betriebsvereinbarung, die eine untertarifliche Entlohnung vorsieht, einverstanden erklärt, sich dann aber später doch auf diese Unzulässigkeit beruft und die Lohndifferenz geltend macht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er für den Lohnverzicht keine konkrete Gegenleistung vom Arbeitsgeber erhalten hat. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 8 Sa 15/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, RPflG |
| Leitsatz: | Gegen Entscheidungen des Rechtspflegers, eine (weitere) Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der armen Partei gem. § 120 Abs. 4 ZPO nicht oder zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen, ist für die Staatskasse nicht das Rechtsmittel der Beschwerde, sondern der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG gegeben. |
| Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 6 Ta 144/01 | |