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JuraForum.deUrteileLAG-NUERNBERGUrteil vom 28.06.2005, Aktenzeichen: 6 Sa 100/05 

LAG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 6 Sa 100/05

Urteil vom 28.06.2005


Leitsatz:1. Übernimmt ein Arbeitgeber im Übernahmevertrag neben dem gesamten Betrieb ausdrücklich auch die laufenden Pensionszahlungsverpflichtungen, ist dies zumindest dann nach § 4 Abs. 1 S. 2 BetrAVG unwirksam, wenn ehemalige Arbeitnehmer und der Pensionssicherungsverein nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Folge einer solchen Unwirksamkeit ist in einem Fall, in dem die laufenden Pensionen nur einen geringen Teil des Gesamtgeschäfts ausmachen, nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Eine ergänzende Vertragsauslegung ergibt vielmehr, dass der Übernehmer sich zum Schuldbeitritt verpflichtet hat, so dass er die Betriebsrentenzahlung an die ehemaligen Arbeitnehmer zusätzlich zur ehemaligen Betriebsinhaberin schuldet, diese im Innenverhältnis zur ehemaligen Betriebsinhaberin aber alleine zu tragen hat.
Rechtsgebiete:BetrAVG
Vorschriften:BetrAVG § 4,
Stichworte:Betriebliche Altersversorgung,
Verfahrensgang:ArbG Nürnberg 4 Ca 5112/04 vom 08.12.2004

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