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JuraForum.deUrteileLAG-NUERNBERGUrteil vom 23.02.2006, Aktenzeichen: 5 Sa 224/05 

LAG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 5 Sa 224/05

Urteil vom 23.02.2006


Leitsatz:Die Umwandlung einer Teilzeit- in eine Vollzeitstelle kann ein Grund für die soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Änderungskündigung sein. Dies gilt jedoch jedenfalls dann nicht, wenn keine betrieblichen Gründe i.S.d. § 8 Abs. 4 S. 1 TzBfG vorliegen, die die Ablehnung des Teilzeitbegehrens eines Arbeitnehmers auf dem geschaffenen Vollzeitarbeitsplatz rechtfertigen würden.
Rechtsgebiete:KSchG, TzBfG
Vorschriften:KSchG § 1 Abs. 1 S. 1, KSchG § 1 Abs. 1 S. 2, KSchG § 2, TzBfG § 8 Abs. 4 S. 1,
Stichworte:Betriebsbedingte Änderungskündigung wegen der Umwandlung einer Teilzeit- in eine Vollzeitstelle,
Verfahrensgang:ArbG Nürnberg 7 Ca 2583/04 W vom 13.10.2004

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