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JuraForum.deUrteileLAG-NUERNBERGUrteil vom 20.09.2001, Aktenzeichen: 8 Sa 15/01 

LAG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 8 Sa 15/01

Urteil vom 20.09.2001


Leitsatz:Es liegt keine unzulässige Rechtsausübung vor, wenn ein Arbeitnehmer sich zunächst mit einer unzulässigen Betriebsvereinbarung, die eine untertarifliche Entlohnung vorsieht, einverstanden erklärt, sich dann aber später doch auf diese Unzulässigkeit beruft und die Lohndifferenz geltend macht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er für den Lohnverzicht keine konkrete Gegenleistung vom Arbeitsgeber erhalten hat.
Rechtsgebiete:BGB, BetrVG
Vorschriften:BGB § 242 BGB, BetrVG § 77 Abs. 3,
Verfahrensgang:ArbG Bamberg 4 Ca 328/00 vom 13.11.2000

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