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JuraForum.deUrteileLAG-NUERNBERGUrteil vom 19.08.2003, Aktenzeichen: 6 Sa 709/02 

LAG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 6 Sa 709/02

Urteil vom 19.08.2003


Leitsatz:§ 9 Ziff. 5 des Manteltarifvertrages für die Angestellten der Druckindustrie in Bayern ist - in Verbindung mit Anhang 2 Erläuterungen hierzu - dahingehend zu verstehen, dass eine anteilige Jahreszahlung in den Fällen, in denen der Angestellte nach arbeitgeberseitiger Kündigung im Laufe des Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, mit dem Ausscheiden und nicht erst am 31.12. des Kalenderjahres fällig wird.
Rechtsgebiete:MTV Angestellte d. Druckindustrie Bayern
Vorschriften:MTV Angestellte der Druckindustrie in Bayern § 9, MTV Angestellte der Druckindustrie in Bayern § 19,
Stichworte:Tarifliche Jahresleistung, Fälligkeit einer anteiligen Leistung bei Ausscheiden im Kalenderjahr, Ausschlussfristen,
Verfahrensgang:ArbG Nürnberg 3 Ca 3031/02 vom 25.09.2002

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