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JuraForum.deUrteileLAG-NUERNBERGUrteil vom 16.10.2007, Aktenzeichen: 7 Sa 182/07 

LAG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 7 Sa 182/07

Urteil vom 16.10.2007


Leitsatz:Bei der Interessenabwägung gilt:

- Eine lange Betriebszugehörigkeitsdauer kann gewichtungsneutral sein, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer lange Vertrauen entgegen gebracht hat und damit die Zerstörung des Vertrauens besonders schwer wiegt.

- Die Nachahmungsgefahr durch andere Arbeitnehmer steigert das Auflösungsinteresse des Arbeitgebers.

- Der Umfang der zukünftig befürchteten Schäden wird nicht notwendigerweise durch den vergangenen Schaden begrenzt. Maßgebend ist die objektiv im Kündigungszeitpunkt bestehende Gefahr.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 626,
Stichworte:Verdacht der Entwendung eines geringwertigen Gutes (hier: 500-Gramm-Brot),
Verfahrensgang:ArbG Bamberg 2 Ca 657/06 vom 28.11.2006

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