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JuraForum.deUrteileLAG-NUERNBERGUrteil vom 10.01.2006, Aktenzeichen: 6 Sa 238/05 

LAG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 6 Sa 238/05

Urteil vom 10.01.2006


Leitsatz:Stützt ein Arbeitgeber die Verdachtskündigung im Wesentlichen darauf, der Kunde habe die vom Arbeitnehmer mitgenommene Ware nicht bestellt, muss im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nicht nur der Kunde, sondern, wenn nach den Angaben des Arbeitnehmers seine Ehefrau die Bestellung entgegengenommen und an ihn weitergeleitet hat, auch die Ehefrau des Arbeitnehmers angehört werden.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 626,
Stichworte:Verdachtskündigung, Aufklärungspflicht,
Verfahrensgang:ArbG Würzburg 11 Ca 1129/04 A vom 14.12.2004

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