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JuraForum.deUrteileLAG-NUERNBERGUrteil vom 02.04.2004, Aktenzeichen: 6 Sa 846/01 

LAG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 6 Sa 846/01

Urteil vom 02.04.2004


Leitsatz:Einem Beweisangebot ist nachzukommen, wenn der diesem zugrunde liegende Sachvortrag hinreichend substantiiert ist. Dies ist der Fall, wenn ein individueller Geschehensablauf geschildert ist. Dabei kann sich die notwendige Individualisierung auch aus anderen Umständen als der genauen Zeit und dem genauen Ort eines Gesprächs ergeben - hier: unstreitig einziges Angebot zu einer vom Kläger angetretenen Flugreise bei Streit über den genauen Inhalt des Angebots.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 284, ZPO § 286,
Stichworte:Beweisangebot, Beweiswürdigung,
Verfahrensgang:ArbG Würzburg 6 Ca 705/01 A vom 13.08.2001

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