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JuraForum.deUrteileLAG-NUERNBERGBeschluss vom 27.11.2003, Aktenzeichen: 9 Ta 154/03 

LAG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 9 Ta 154/03

Beschluss vom 27.11.2003


Leitsatz:Wird mit der Freistellungsvereinbarung in einem den Kündigungsrechtsstreit beendenden Vergleich kein zuvor geführter Streit der Parteien über die Beschäftigung bzw. Entgeltzahlung einer Nichtbeschäftigung während der Kündigungsfrist beigelegt, ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Arbeitsgericht diesbezüglich keinen überschießenden Vergleichswert festsetzt.
Rechtsgebiete:BRAGO
Vorschriften:BRAGO § 10,
Stichworte:Kein überschießender Wert bei Freistellungsvereinbarung,
Verfahrensgang:ArbG Nürnberg 8 Ca 5831/03 vom 12.08.2003

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