( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-NUERNBERGBeschluss vom 26.07.2005, Aktenzeichen: 6 TaBV 45/04 



LAG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 6 TaBV 45/04

Beschluss vom 26.07.2005


Leitsatz:1. Der Betriebsrat hat keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Unterlassung, wenn der Arbeitgeber Arbeitnehmer mit einzelvertraglich gegenüber der tariflichen Wochenarbeitszeit längeren Arbeitszeit beschäftigt.

2. Ein solcher Anspruch folgt auch nicht aus § 2 I Ziff. 3 des TV Chemische Industrie, der regelt, dass durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat für Arbeitnehmergruppen eine um 21/2 Stunden längere oder kürzere Arbeitszeit vereinbart werden kann.
Rechtsgebiete:BetrVG, TV für die Chemische Industrie
Vorschriften:BetrVG § 80 Abs. 1 Nr. 1, TV für die Chemische Industrie § 2 Abs. 1 Ziff. 1, TV für die Chemische Industrie § 2 Abs. 1 Ziff. 3,
Stichworte:Unterlassungsanspruch des Betriebsrats, individuelle und tarifliche Wochenarbeitszeit, Verlängerung der Wochenarbeitszeit,
Verfahrensgang:ArbG Nürnberg 15 BV 100/04 vom 04.11.2004

Volltext

Um den Volltext vom LAG-NUERNBERG – Beschluss vom 26.07.2005, Aktenzeichen: 6 TaBV 45/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-nuernberg/lag-nuernberg-beschluss-vom-26-07-2005-az-6-tabv-4504

"LAG-NUERNBERG - 26.07.2005, 6 TaBV 45/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN