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JuraForum.deUrteileLAG-NUERNBERGBeschluss vom 20.06.2007, Aktenzeichen: 4 TaBV 66/06 

LAG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 4 TaBV 66/06

Beschluss vom 20.06.2007


Leitsatz:Der Missbrauch einer Vorgesetztenfunktion durch die Deckung von Vermögensdelikten unterstellter Mitarbeiter zum Nachteil der Arbeitgeberin oder ihrer Kunden und die Anstiftung zu Straftaten zum Nachteil anderer Mitarbeiter führt zur Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds.
Rechtsgebiete:BetrVG, KSchG, BGB
Vorschriften:BetrVG § 103, KSchG § 15, BGB § 626,
Stichworte:Decken vor Diebstählen, Anstiftung zu Straftaten,
Verfahrensgang:ArbG Würzburg 10 BV 3/06 A vom 27.07.2006

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