JuraForum.de > Urteile > LAG-NUERNBERG > Beschluss vom 15.05.2006, Aktenzeichen: 2 TaBV 29/06
| Leitsatz: | Wird durch Beschluss des Betriebsrats die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder nachträglich auf mehr als 3 Mitglieder erhöht, kann der Erhöhungsbeschluss isoliert durch das Arbeitsgericht im einstweiligen Verfügungsverfahren als unwirksam erklärt werden, wenn die Erhöhung der Mitgliederzahl nicht erforderlich war im Sinn des § 16 Abs. 1Satz 1 BetrVG. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 16, |
| Stichworte: | Bestellung des Wahlvorstands und nachträgliche Erhöhung der Mitgliederzahl, |
| Verfahrensgang: | ArbG Würzburg 5 BVGa 13/06 A vom 24.04.2006 |
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