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JuraForum.deUrteileLAG-NUERNBERGBeschluss vom 15.05.2006, Aktenzeichen: 2 TaBV 29/06 



LAG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 2 TaBV 29/06

Beschluss vom 15.05.2006


Leitsatz:Wird durch Beschluss des Betriebsrats die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder nachträglich auf mehr als 3 Mitglieder erhöht, kann der Erhöhungsbeschluss isoliert durch das Arbeitsgericht im einstweiligen Verfügungsverfahren als unwirksam erklärt werden, wenn die Erhöhung der Mitgliederzahl nicht erforderlich war im Sinn des § 16 Abs. 1Satz 1 BetrVG.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 16,
Stichworte:Bestellung des Wahlvorstands und nachträgliche Erhöhung der Mitgliederzahl,
Verfahrensgang:ArbG Würzburg 5 BVGa 13/06 A vom 24.04.2006

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