Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-NUERNBERGBeschluss vom 14.06.2005, Aktenzeichen: 6 Sa 367/05 

LAG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 6 Sa 367/05

Beschluss vom 14.06.2005


Leitsatz:1.

Zwar gibt es keine Regelfrist, innerhalb derer eine Abmahnung nach dem behaupteten Arbeitsvertragsverstoß des Arbeitnehmers oder der Kenntnis des Arbeitgebers hiervon ausgesprochen werden muss.

2.

Kennt der Arbeitgeber den Verstoß, zeigt er diesen gegenüber dem Arbeitnehmer jedoch erstmals nach fast sechs Monaten an - hier: durch Anhörung als Voraussetzung für die Abmahnung -, kann er eine Abmahnung jedenfalls dann nicht mehr darauf stützen, wenn diese nicht auch auf gleichartige neuere Verstöße gegründet ist. Der Arbeitgeber hat nämlich durch sein Zuwarten gezeigt, dass er den behaupteten Vertragsverstoß des Arbeitnehmers nicht als sanktionswürdig ansieht.
Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Vorschriften:ZPO § 91a, BGB § 242,
Stichworte:Abmahnung, Frist,
Verfahrensgang:ArbG Bamberg 2 Ca 1549/03

Volltext

Um den Volltext vom LAG-NUERNBERG – Beschluss vom 14.06.2005, Aktenzeichen: 6 Sa 367/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-NUERNBERG - 14.06.2005, 6 Sa 367/05" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum