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JuraForum.deUrteileLAG-NUERNBERGBeschluss vom 12.11.2002, Aktenzeichen: 2 TaBV 24/02 

LAG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 2 TaBV 24/02

Beschluss vom 12.11.2002


Leitsatz:1. An der Rechtsprechung des BAG zum Erstattungsanspruch des Betriebsrats bei Schulungsmaßnahmen bezüglich der Verpflegungskosten ist insoweit festzuhalten, als eine Haushaltsersparnis anzurechnen ist. Eine Bindung an etwa bestehende Reisekostenrichtlinien für betriebliche Dienstreisen ist im Hinblick auf die unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen und Maßstäbe abzulehnen.

2. Der Umfang der Kostenerstattung für Verpflegung bestimmt sich nach den Vorschriften der §§ 37 Abs. 1, 6; 40 Abs. 1; 78 Satz 2 BetrVG, die als interdependente Parameter sowohl zu einer Erstattung über pauschale Tagessätze hinaus führen können als auch zu einer Unterschreitung derselben.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 37 Abs. 1, BetrVG § 37 Abs. 6, BetrVG § 40 Abs. 1, BetrVG § 78 Satz 2,
Stichworte:Arbeitsrecht,
Verfahrensgang:ArbG Nürnberg 8 BV 95/01 vom 18.12.2002

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