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JuraForum.deUrteileLAG-NUERNBERGBeschluss vom 09.12.2004, Aktenzeichen: 2 Ta 218/04 

LAG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 2 Ta 218/04

Beschluss vom 09.12.2004


Leitsatz:Bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe kann der Einsatz eines Hausgrundstücks nicht verlangt werden, wenn die voraussichtlichen Gerichts- und Anwaltskosten verhältnismäßig gering sind oder der Einsatz des Hausgrundstücks voraussichtlich zu Einbußen führen würde, die die Kostenlast um ein Vielfaches übersteigen.
Rechtsgebiete:ZPO, BSHG
Vorschriften:ZPO § 115, BSHG § 88,
Stichworte:Verwertung eines Hausgrundstücks,
Verfahrensgang:ArbG Nürnberg 15 Ca 6764/03 vom 30.09.2004

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