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JuraForum.deUrteileLAG-NUERNBERGBeschluss vom 09.03.2009, Aktenzeichen: 6 TaBVGa 2/09 

LAG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 6 TaBVGa 2/09

Beschluss vom 09.03.2009


Leitsatz:Ein Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung von Kündigungen besteht auch nicht zur Sicherung des Verhandlungs- und Beratungsanspruchs vor geplanten Betriebsänderungen. Es ist Sache des Gesetzgebers, einen derart weitreichend in die unternehmerische Freiheit eingreifenden Anspruch einzuführen. Auch Art. 8 der Richtlinie 2002/14/EG verlangt einen solchen Anspruch nicht.
Rechtsgebiete:BetrVG, ZPO
Vorschriften:BetrVG § 111, BetrVG § 113, ZPO § 935, ZPO § 940,
Stichworte:Unterlassungsanspruch, Betriebsänderungen,
Verfahrensgang:ArbG Nürnberg, 8 BVGa 4/09 vom 30.01.2009

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