( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-NUERNBERGBeschluss vom 08.12.2004, Aktenzeichen: 2 Ta 185/04 



LAG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 2 Ta 185/04

Beschluss vom 08.12.2004


Leitsatz:Das auf einem Empfangsbekenntnis angegebene Datum ist als unrichtig zu bewerten, wenn

a) bei gleichzeitiger Aufgabe zur Post ein Parteivertreter ohne Hinweis auf eine etwaige Postverzögerung und ohne Angaben zum Zeitpunkt des Eingangs der Entscheidung in der Kanzlei ein Datum angibt, das um 3 Wochen + 1 Tag abweicht vom Empfangsdatum des gegnerischen Prozessbevollmächtigten;

b) der Rechtsanwalt sich weiterer Mitwirkung an der Feststellung des Zustellungsdatums entzieht und nicht einmal die Fragen des Rechtsmittelgerichts beantwortet, deren Beantwortung ihm möglich ist.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 174,
Stichworte:Empfangsbekenntnis, Beschwerdefrist, Mitwirkung bei der Ermittlung des Zustellungsdatums,
Verfahrensgang:ArbG Nürnberg 9 Ca 2610/04 vom 27.04.2004

Volltext

Um den Volltext vom LAG-NUERNBERG – Beschluss vom 08.12.2004, Aktenzeichen: 2 Ta 185/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-nuernberg/lag-nuernberg-beschluss-vom-08-12-2004-az-2-ta-18504

"LAG-NUERNBERG - 08.12.2004, 2 Ta 185/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN