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JuraForum.deUrteileLAG-NUERNBERGBeschluss vom 06.05.2009, Aktenzeichen: 4 TaBV 18/08 

LAG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 4 TaBV 18/08

Beschluss vom 06.05.2009


Leitsatz:Es besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, einem - auch außerhalb des § 38 BetrVG - durch Betriebsratsbeschluss dauerhaft und umfassend freigestellten Betriebsratsmitglied die Fahrtkosten zu erstatten, die ihm für das Aufsuchen des Betriebsratsbüros von seinem Wohnsitz aus entstehen.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 37, BetrVG § 38, BetrVG § 40,
Stichworte:Fahrtkostenerstattung bei pauschaler umfassender Freistellung,
Verfahrensgang:ArbG Würzburg, 3 BV 50/07 S vom 01.02.2008

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