JuraForum.de > Urteile > LAG-NUERNBERG > Beschluss vom 05.12.2002, Aktenzeichen: 2 Ta 137/02
| Leitsatz: | 1. Ein Zeugnisrechtsstreit wird nicht gemäß § 240 ZPO durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen und ist deshalb gegen den Gemeinschuldner fortzusetzen. 2. Der Insolvenzverwalter ist nur dann zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer nach Insolvenzeröffnung weiterbeschäftigt wurde. 3. Die Zeugnisunterschrift muss nicht ausnahmslos vom Arbeitgeber selbst oder einem gesetzlichen Vertreter erfolgen. |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Vorschriften: | BGB § 630, ZPO § 240, |
| Stichworte: | Erteilung eines Arbeitszeugnisses nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, |
| Verfahrensgang: | ArbG Nürnberg 4 Ca 473/01 vom 18.07.2002 |
Um den Volltext vom LAG-NUERNBERG – Beschluss vom 05.12.2002, Aktenzeichen: 2 Ta 137/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"LAG-NUERNBERG - 05.12.2002, 2 Ta 137/02" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum