( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-NUERNBERGBeschluss vom 05.12.2002, Aktenzeichen: 2 Ta 137/02 



LAG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 2 Ta 137/02

Beschluss vom 05.12.2002


Leitsatz:1. Ein Zeugnisrechtsstreit wird nicht gemäß § 240 ZPO durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen und ist deshalb gegen den Gemeinschuldner fortzusetzen.

2. Der Insolvenzverwalter ist nur dann zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer nach Insolvenzeröffnung weiterbeschäftigt wurde.

3. Die Zeugnisunterschrift muss nicht ausnahmslos vom Arbeitgeber selbst oder einem gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 630, ZPO § 240,
Stichworte:Erteilung eines Arbeitszeugnisses nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
Verfahrensgang:ArbG Nürnberg 4 Ca 473/01 vom 18.07.2002

Volltext

Um den Volltext vom LAG-NUERNBERG – Beschluss vom 05.12.2002, Aktenzeichen: 2 Ta 137/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-nuernberg/lag-nuernberg-beschluss-vom-05-12-2002-az-2-ta-13702

"LAG-NUERNBERG - 05.12.2002, 2 Ta 137/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN