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JuraForum.deUrteileLAG-NUERNBERGBeschluss vom 03.05.2002, Aktenzeichen: 8 TaBV 38/01 



LAG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 8 TaBV 38/01

Beschluss vom 03.05.2002


Leitsatz:Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrat ist bei Einführung eines unternehmensweiten Computersystems zur Fehlzeitenüberwachung gegeben, wenn nur so eine unternehmenseinheitliche Regelung subjektiv möglich ist, die der Kostenoptimierung und der unternehmenseinheitlichen Arbeitsplatzgestaltung dienen soll. Mit der damit erstmals gegebenen Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats verlieren bisher bestehende Einzelbetriebsvereinbarungen wegen Wegfalls der Zuständigkeit des Einzelbetriebsrats ihre Gültigkeit.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 50,
Stichworte:Einführung eines neuen Computersystems, Zuständigkeit Gesamtbetriebsrat,
Verfahrensgang:ArbG Bamberg 3 BV 7/01 C vom 05.09.2001

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