JuraForum.de > Urteile > LAG-NUERNBERG > Beschluss vom 02.04.2007, Aktenzeichen: 4 Ta 38/07
| Leitsatz: | 1. Wird der bisher angestellte Filialleiter im Rahmen der Umwandlung der Filiale in eine eigenständige Vertriebsgesellschaft zum Geschäftsführer der GmbH bestellt, besteht der Arbeitsvertrag nach Abschluss des Geschäftsführer-Dienstvertrages nicht fort und lebt bei einer Kündigung des Dienstvertrages auch nicht wieder auf. 2. Die prozessuale Sonderregelung des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG führt - von einer Vereinbarung der Parteien im Rahmen des § 2 Abs. 4 ArbGG abgesehen - auch dann zur Unzulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen, wenn wegen der Weisungsabhängigkeit des Fremdgeschäftsführers auf dessen Dienstverhältnis materiellrechtlich arbeitsrechtliche Bestimmungen zur Anwendung gelangen sollten. |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, GVG |
| Vorschriften: | ArbGG § 5 Abs. 1 S. 3, ArbGG § 48, GVG § 17a, |
| Stichworte: | Bestellung eines angestellten Filialleiters zum GmbH-Geschäftsführer, |
| Verfahrensgang: | ArbG Würzburg 7 Ca 1588/06 vom 10.10.2006 |
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