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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht NiedersachsenVerkündungsdatum11 / 2008 

Landesarbeitsgericht Niedersachsen

Entscheidungen 11 / 2008



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


LAG-NIEDERSACHSEN – Beschluss, 16 TaBV 26/08 vom 14.11.2008

Rechtsgebiete:BetrVG, BETV
Schlagworte:Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats, E 10 BETV
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen der Entgeltgruppe E 10 des BETV eines Gebietsleiters.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 16 TaBV 26/08



LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 13 Sa 642/08 vom 11.11.2008

Rechtsgebiete:BTV UmBw
Schlagworte:Einkommenssicherung - Kraftfahrer Bund
Leitsatz:§ 7 B Abs. 2 TV UmBw begründet keinen Anspruch darauf, dass für die Berechnung der Einkommenssicherung mindestens die Pauschalgruppe I zu Grunde zu legen ist.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 642/08

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 3 Sa 1034/06 B vom 11.11.2008

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Voraussetzungen für eine Invalidenrente, Berechnung
Leitsatz:Sofern ältere Versorgungsordnungen die bisherigen gesetzlichen Begriffe der Erwerbs- und Berufsfähigkeit verwenden, sind diese im Sinne der Sozialversicherungsgesetze vor Inkrafttreten des AVmG ab dem 01.01.2001 auszulegen. Soweit allerdings neuere Versorgungsordnungen nach wie vor die alten Begriffe verwenden, spricht wegen des typischerweise gewollten Gleichklangs von gesetzlichen und betrieblichen Leistungsvoraussetzungen viel dafür, den Begriff "Erwerbsfähigkeit" im Sinne von voller Erwerbsminderung und den Begriff "Berufsunfähigkeit" im Sinne von teilweiser Erwerbsminderung auszulegen. Das Gleiche gilt auch dann, wenn eine Versorgungsordnung nicht nach Inkrafttreten des AVmG fortgeführt oder neu geregelt wurde, sich aus dem bisherigen Regelungen aber ergibt, dass ein Gleichklang von gesetzlichen und betrieblichen Leistungsvoraussetzungen für die Rentengewährung gewollt ist.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 3 Sa 1034/06 B

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 3 Sa 620/06 B vom 11.11.2008

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Voraussetzungen für eine Invalidenrente, Berechnung
Leitsatz:Sofern ältere Versorgungsordnungen die bisherigen gesetzlichen Begriffe der Erwerbs- und Berufsfähigkeit verwenden, sind diese im Sinne der Sozialversicherungsgesetze vor Inkrafttreten des AVmG ab dem 01.01.2001 auszulegen. Soweit allerdings neuere Versorgungsordnungen nach wie vor die alten Begriffe verwenden, spricht wegen des typischerweise gewollten Gleichklangs von gesetzlichen und betrieblichen Leistungsvoraussetzungen viel dafür, den Begriff "Erwerbsfähigkeit" im Sinne von voller Erwerbsminderung und den Begriff "Berufsunfähigkeit" im Sinne von teilweiser Erwerbsminderung auszulegen. Das Gleiche gilt auch dann, wenn eine Versorgungsordnung nicht nach Inkrafttreten des AVmG fortgeführt oder neu geregelt wurde, sich aus dem bisherigen Regelungen aber ergibt, dass ein Gleichklang von gesetzlichen und betrieblichen Leistungsvoraussetzungen für die Rentengewährung gewollt ist.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 3 Sa 620/06 B


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